Fußball:"Greenwashing": Verfahren in Schweiz gegen FIFA

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Präsident des Fußballweltverbands FIFA: Gianni Infantino. Foto: Tom Weller/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission läuft ein Verfahren gegen den Fußballweltverband FIFA, nachdem Schweizer Umweltschützer wegen mutmaßlich irreführender Werbung zur Klimaneutralität der WM in Katar eine Beschwerde eingereicht hatten.

"Wir können bestätigen, dass ein entsprechendes Verfahren bei uns hängig ist", sagte der juristische Sekretär Reto Inglin der Schweizer Tageszeitung "Blick". 

Hinter der Beschwerde steht die Klima-Allianz Schweiz - ihr Vorwurf lautet, die FIFA betreibe "Klima-Greenwashing". PR-Methoden, die der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches Image verkaufen, ohne dass es dafür eine ausreichende Grundlage gibt. 

Auch aus Großbritannien, Frankreich und Belgien wurden Beschwerden an die Schweizer Behörden weitergeleitet, da die FIFA dort in Zürich ihren Hauptsitz hat. Deutschlands Verbraucherschützer hatten schon vor dem WM-Start am 20. November die FIFA wegen "Greenwashing" abgemahnt und eine Löschung "irreführender" Werbeaussagen verlangt. Gehe die FIFA darauf nicht ein, behalte man sich den Klageweg vor, hieß es damals.

Die FIFA hatte die WM auf ihrer Website als das erste "vollständig klimaneutrale Turnier" beworben. Recherchen von verschiedenen Medien, Klimaforschern und Umweltschützern kamen aber zum Schluss, dass die Klima-Behauptung der FIFA falsch sei. Die FIFA wies diese Vorwürfe wiederholt zurück.

"Wir möchten, dass die FIFA ihre Ressourcen statt in Greenwashing in die Vermeidung von Emissionen investiert", sagte Christian Lüthi, Geschäftsleiter der Klima-Allianz: "Wir sind zuversichtlich, dass die Kommission die Verstöße der FIFA gegen lautere Werbung verurteilt und damit ein deutliches Signal an den Weltfußballverband sendet."

Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist eine unabhängige Stiftung der Kommunikationsbranche zur Selbstkontrolle. Sie hat klare Grundsätze zu Umweltaussagen in der Werbung. Rechtlich durchsetzbar sind die Urteile der Lauterkeitskommission nicht.

© dpa-infocom, dpa:221225-99-15592/2

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