DFB-Urteil:Willkür zugunsten des FC Bayern

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Ein DFB-Mitarbeiter stellt den DFB-Pokal vor dem Finale in Berlin auf ein Podest. (Foto: Marvin Ibo Güngör/GES/POOL)

Warum wurde das DFB-Pokalspiel des FC Bayern verlegt - aber das von Leverkusen zunächst nicht? Ein Beschluss des DFB-Bundesgerichts zeigt auf, dass hier offensichtlich eine "Lex Bayern" griff.

Von Thomas Kistner, München

Es war ein spannender sportpolitischer Akt, der sich am Vormittag des 13. November 2020 in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zutrug. Um 10.45 trudelte per Mail ein äußerst knapp gehaltenes Begehr des Branchen-Primus FC Bayern ein - die schlichte Bitte, das für den 23. Dezember terminierte DFB-Pokalspiel gegen den Zweitligisten Holstein Kiel auf den 13. Januar zu verlegen. Keine drei Stunden später hatte die zuständige DFB-Abteilung den Kick wunschgemäß umdatiert - das zeigt eine Information, die den Klubs vorab zuging. Was immer in dieser kurzen Zeitspanne ablief: Eine formal ordentliche Entscheidung kann es kaum gewesen sein. War es also eine diskrete Gefälligkeitsleistung des Verbandes, weil der mächtige Rekordmeister im Süden anklopfte? Dieser Verdacht erscheint nun gut unterfüttert, das Bundesgericht des DFB hat ihn soeben in einen Beschluss einfließen lassen: Und zwar in ein Verdikt, das vieles über eine verschobene Macht-Balance im nationalen Kicker-Geschäft verrät.

Das DFB-Bundesgericht war angerufen worden, weil nach der jähen Terminänderung für die Münchner kurz darauf auch Bayer Leverkusen mit dem gleichen Wunsch beim DFB vorsprach: Ihr Zweitrunden-Match gegen Eintracht Frankfurt sollte auch in den Januar verlegt werden. Womit die Rheinländer gleiches Recht für alle einforderten - und nebenbei die TV-Termin-Umplanungen im Fluss hielten. Die ARD hatte geplant, in Ermangelung des verlegten Bayern-Spiels am Vorweihnachtstag nun das Spiel in Leverkusen zu übertragen.

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:Leverkusen pocht auf gleiches Recht wie der FC Bayern

Weil die Münchner ihr DFB-Pokalspiel gegen Kiel verlegen durften, will auch Bayer 04 diese Option bekommen. Skifahrer Dreßen fällt auf unbestimmte Zeit aus, Philipp Lahm äußert sich zur DFB-Krise.

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Aber: Die DFB-Verwaltung zeigte sich plötzlich ungnädig. Vergangene Woche lehnte der Spielausschuss Bayers Verlegungswunsch ab. Die Leverkusener legten Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht ein - was dazu führte, dass die oberste Instanz den Verbandsfunktionären nun die Leviten liest.

Die Richter hoben am Donnerstag das Verdikt der DFB-Verwaltung auf und verfügten pro Leverkusen: Bayers Pokal-Partie gegen Frankfurt ist auf den 12. oder 13. Januar zu verlegen. In der Beschlussfassung legen sie schlüssig dar, dass hier eine Art Willkürakt stattgefunden habe, der unter dem Anspruch auf Gleichbehandlung inakzeptabel sei. So habe der DFB nicht detailliert dargelegt oder gar bewiesen, dass eine Verletzung der TV-Verträge und ein möglicher Folgeschaden im Raum stünden.

Auch sei zwar richtig, dass der Pokal als eigenständiger Wettbewerb kompakter Spieltage bedürfte, aber der DFB habe ja selbst gezeigt, dass dies kein unumstößlicher Grundsatz ist - indem er nun schon das zweite Match der Bayern im laufenden Pokal-Event verlegt habe (zuvor wurde die Erstrunden-Partie gegen Fünftligist FC Düren umdatiert). Schließlich entzaubern die Bundesrichter alle Argumente auf eine drohende Überlastung der Münchner Serien-Titelgewinner. Abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob dafür Sonderregelungen zu schaffen wären: Faktisch sei so ein Nachteil der Bayern-Kicker gegenüber ihren Leverkusener Kollegen nicht feststellbar.

Für 2021 sei die Anzahl der potenziell erwartbaren nationalen und internationalen Verpflichtungen für beide Klubs nahezu identisch, wiewohl es um unterschiedliche Wettbewerbe gehen könne. Amüsant, dass auch eine DFB-eigene Übersicht zeigt: Beide Teams hätten in der laufenden Spielzeit gleich viele Partien absolviert. Die insgesamt mangelhafte Argumentation reduziere den Ermessensspielraum des DFB auf "Null" und erlaube es dem Bundesgericht, im konkreten Fall selbst zu entscheiden.

Manches spricht dafür, dass das Bundesgericht hier eine "Lex Bayern" gekippt hat. Weshalb der DFB-Spitze neue Fragen ins Haus stehen. Auf konkrete SZ-Anfrage wollte sich der Verband weder zum Zustandekommen seiner unterschiedlichen Entscheide äußern, noch dazu, ob dabei politisch "von oben" eingewirkt worden sei.

Beobachtern fällt auf, dass die umstandslose Erfüllung des nicht näher begründeten Bayern-Wunsches in engem Umfeld eines anderen Ereignisses stattfand. Am 11. November hatte der Dauermeister einen Großteil der Bundesligaklubs sowie Zweitligist Hamburger SV zu einer Versammlung gerufen. Es war eine - letztlich missglückte - Machtdemonstration, zu der die Klubs aus Stuttgart, Bielefeld, Mainz und Augsburg explizit nicht geladen waren; sie hatten zuvor öffentlich eine sozialere Verteilung der Fernsehgelder angeregt. Bei der Sitzung tadelte Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge nicht nur den Vorstoß der abwesenden Abweichler, erteilt wurde auch eine Rückendeckung für Fritz Keller. Der DFB-Präsident steht seit Monaten im Fokus wachsender Kritik, die Vorwürfe reichen von Kellers Umgang mit Zwischenbefunden zur laufenden Generalinventur bis zu seiner undurchsichtigen Taktiererei in der Frage, ob Bundestrainer Joachim Löw weiter im Amt bleiben solle. Intern ist der DFB gespalten wie nie, der erst seit 15 Monaten amtierende Präsident Keller und die alte Garde um Generalsekretär Friedrich Curtius sind zerstritten bis aufs Mark. Da kann ein bisschen Rückenwind aus dem Profilager nicht schaden. Schon gar nicht, wenn er aus dem Süden bläst.

Die merkwürdige Pokal-Frage ist sportjuristisch also entschieden. Politisch gehört sie noch aufgeklärt.

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