Brandenburg an der Havel:Brandenburgs Gerichte arbeiten „Corona-Stau“ ab

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Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Neuruppin. (Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

An Brandenburgs Gerichten ist wegen des coronabedingten Herunterfahrens des öffentlichen Lebens einiges an Arbeit liegengeblieben. Viele Termine sollen nun...

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Potsdam (dpa/bb) - An Brandenburgs Gerichten ist wegen des coronabedingten Herunterfahrens des öffentlichen Lebens einiges an Arbeit liegengeblieben. Viele Termine sollen nun nachgeholt werden, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. „Zahlreiche Termine sind verlegt worden und werden jetzt durch zusätzliche Terminierungen nach und nach durchgeführt“, sagt Judith Janik, Sprecherin des Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel. Zudem sei die Möglichkeit genutzt worden, mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren zu entscheiden oder Verfahren, in denen keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei, wie Beschwerden zu bearbeiten.

Einige Termine in Familiensachen sind der Sprecherin zufolge auch während des Shutdowns durchgeführt worden. Die Richter hätten überwiegend im Homeoffice gearbeitet, seien aber an einem oder zwei Tagen pro Woche im Gericht gewesen, um Akten zu holen oder vorbereitete Entscheidungen anderen Senatskollegen zuzuleiten. In der Geschäftsstelle war in Büros für zwei Personen abwechselnd einer anwesend. Ferner sei weitgehend auf notwendige Kinderbetreuung Rücksicht genommen worden.

Verhandlungen im Strafbereich gab es am Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) weiter, wie Gerichtspräsident Frank Stark mitteilt. Die im Zivilbereich seien dagegen weitgehend verschoben worden. Das sei auch notwendig gewesen, wenn Anwälte quer durch die Republik hätten reisen müssen oder Zeugen zur Risikogruppe gehörten.

Die Mitarbeiter, die für die Kostenberechnung am Landgericht zuständig sind, haben Frank Stark zufolge weitgehend von daheim gearbeitet. Die Geschäftsstelle war im Schichtdienst anwesend. Alles in allem schätzt der Gerichtspräsident, dass sich eine Arbeitsverzögerung von zwei bis drei Wochen ergeben habe.

„Der Zeitraum, in dem aufgehobene Termine jetzt nachgeholt werden, wird noch einige Monate andauern“, sagt Janik. Grund sei, dass die Termine neben den bereits angesetzten Verfahren vor- und nachzubereiten seien. Seit Anfang Mai seien die terminierten Verfahren in allen Senaten des Brandenburger Oberlandesgerichts wieder verhandelt worden. In den Sitzungssälen werde auf Abstand geachtet, Desinfektionsmittel sei verfügbar und zwischen den Sitzplätzen gebe es Plexiglasscheiben. Zudem werde auf regelmäßige Lüftung geachtet.

Am Landgericht Cottbus liefen Termine in unaufschiebbaren Verfahren - etwa in Haftsachen, anderen Strafsachen mit begonnener Hauptverhandlung, Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungsverfahren - durchgängig weiter, sagt Frank Merker, Vorsitzender Richter. „Die Hauptverhandlung in einer umfangreichen Strafsache wird, auch zur Gewährleistung der Abstände in der Pandemie-Zeit, in einer Messehalle in Cottbus durchgeführt“, sagt er.

Die Bibliothek des Landgerichts Cottbus sei derzeit noch für die Öffentlichkeit geschlossen. Fortbildungen sind laut Merker nur eingeschränkt geplant. Positiv ist nach seinen Angaben: Durch die reduzierte Zahl der mündlichen Verhandlungen kamen Richter zum Bearbeiten besonders umfangreicher Verfahren. Sie konnten diese schriftlich entscheiden oder Vorschläge für eine Einigung unterbreiten. Dadurch habe es sogar Verkürzungen gegeben.

Der Betrieb in Cottbus gestalte sich trotz bestehender Einschränkungen nun wieder weitgehend normal. „Wir sind weiterhin dabei, unsere Verhandlungssäle und Wartebereiche pandemiegerecht auszustatten und den notwendigen Mindestabstand zwischen Personen zu sichern“, sagt Merker. Die Anzahl der Plätze für Besucher in den Sälen sei daher weiterhin beschränkt. „In Wartebereichen empfehlen wir das Tragen von Mund-Nasen-Schutz“, sagt er. Bei der Vorführung von Gefangenen gelten besondere Schutzmaßnahmen.

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