Verbände - Schwerin:Dachverband für Ende der Testpflicht nach Drittimpfung

Corona
Ein Schild vor der Eingangstür weist auf die 2G-plus-Regelung für Gaststätten in MV hin. Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Der Dachverband der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern hat mit Enttäuschung auf die Weigerung des Kabinetts reagiert, im Land Erleichterungen für dreifach Geimpfte zu schaffen. "Wir bedauern es außerordentlich, dass die Landesregierung sich nicht dazu durchringen konnte, Geboosterte von der Testpflicht auszunehmen", erklärte Verbandsgeschäftsführer Sven Müller am Mittwoch in Schwerin. Viele Ältere hätten bereits die Auffrischungsimpfung erhalten, die den Infektionsschutz wieder erhöht.

Solange es weder genügend Tests noch Testzentren im Land gebe, sei die Regierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gefordert, jede mögliche pragmatische Erleichterung für die Bevölkerung und die betroffenen Branchen in Erwägung zu ziehen, mahnte Müller. Gerade im Gastronomie-Bereich könne die Anerkennung der Boosterimpfung als Schutznachweis eine gewisse Entspannung bringen. "2G plus hält viele ab und wirkt wie ein Lockdown", sagte Müller. Mit dem Wegfall der Testpflicht für dreifach Geimpfte, wie in Niedersachsen bereits beschlossen, werde für diese der Besuch eines Lokals oder auch nur eines Bäckerei-Cafés enorm erleichtert, so Müller. Auch die CDU hatte sich für eine solche Regelung ausgesprochen.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hatte nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin eine Aussetzung der Testpflicht für Menschen mit Drittimpfung auf Landesebene abgelehnt. "Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung an und gehen nicht den niedersächsischen Weg", sagte sie.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts haben im Nordosten bislang etwa 280 000 Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das sind 17,3 Prozent der Bevölkerung. Die Quote liegt damit unter dem bundesweiten Durchschnitt, der am Mittwoch 18,7 Prozent betrug.

© dpa-infocom, dpa:211208-99-305261/2

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