Mainz:Keine zusätzlichen Verbotszonen für Feuerwerk

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Mainz/Koblenz/Ludwigshafen/Trier (dpa/lrs) - In der Silvesternacht dürfen die Menschen in Rheinland-Pfalz den Start ins neue Jahr vielerorts mit ausgelassener Böllerei feiern. Feuerwerkskörper sind lediglich in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern, Kirchen und Fachwerkhäusern tabu. Darüber hinaus planen die vier größten Städte in Rheinland-Pfalz keine zusätzlichen Verbotszonen für Feuerwerk: Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass Mainz, Ludwigshafen, Trier und Koblenz nach Angaben der Polizei keine Sperrzonen an größeren Plätzen oder Straßen einrichten. Allerdings müssen alle Feuerwerkskörper nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) Rheinland-Pfalz geprüft und zugelassen sein.

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Mainz/Koblenz/Ludwigshafen/Trier (dpa/lrs) - In der Silvesternacht dürfen die Menschen in Rheinland-Pfalz den Start ins neue Jahr vielerorts mit ausgelassener Böllerei feiern. Feuerwerkskörper sind lediglich in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern, Kirchen und Fachwerkhäusern tabu. Darüber hinaus planen die vier größten Städte in Rheinland-Pfalz keine zusätzlichen Verbotszonen für Feuerwerk: Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass Mainz, Ludwigshafen, Trier und Koblenz nach Angaben der Polizei keine Sperrzonen an größeren Plätzen oder Straßen einrichten. Allerdings müssen alle Feuerwerkskörper nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) Rheinland-Pfalz geprüft und zugelassen sein.

Die Polizei wird an Silvester in Rheinland-Pfalz verstärkt präsent sein, um für Sicherheit zu sorgen. Innenminister Roger Lewentz (SPD) kündigte am Freitag an, dass das verschärfte Sicherheitskonzept für Silvester aus den vergangenen Jahren beibehalten wird. Bei den zahlreichen Veranstaltungen werde die Polizei mit erhöhter Präsenz für die Sicherheit der Bürger sorgen, erklärte Lewentz. Das Ministerium rechnet an bekannten öffentlichen Plätzen vor allem in den Innenstädten mit einem hohen Zulauf feiernder Bürger.

Alle Feuerwerkskörper müssen nach Angaben des LKA geprüft und zugelassen sein. „Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen diese, sollte man von einem Kauf oder einer Verwendung absehen“, sagte LKA-Sprengstoffexperte Udo Jastrzembsky in einer Mitteilung. Illegale und damit gefährliche Feuerwerkskörper enthielten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickle, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar sei. Deshalb könnten selbst kleine Mengen zu einer erheblichen Verletzung führen.

Wer mit selbstgebastelten Böllern erwischt wird, dem droht laut LKA eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach Angaben der Stadt Mainz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 erlaubt. Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote könnten im Einzelfall mit Geldstrafe bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Die Feinstaubbelastung war an Silvester 2017 und Neujahr 2018 nach Angaben des Umweltministeriums mit 235 Mikrogramm pro Kubikmeter in Ludwigshafen am höchsten. In Mainz wurden an beiden Tagen 211 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Koblenz belegte mit 123 Mikrogramm pro Kubikmeter den dritten Platz, was die Feinstaubbelastung in Rheinland-Pfalz betrifft. Der Tagesgrenzwert liegt bei 50 Mikrogramm.

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz warnte davor, dass Feuerwerke Haus- und Nutztiere verstörten und Wildtiere ängstigten.

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