München:Urteil erwartet im Prozess um gesperrtes Facebook-Konto

Icons der Social-Media-Plattform Facebook. (Foto: Tobias Hase/dpa/Archivbild)

Das Oberlandesgericht (OLG) München verkündet heute seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um ein gesperrtes Facebook-Konto. In dem Post war Kanzlerin Angela...

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München (dpa/lby) - Das Oberlandesgericht (OLG) München verkündet heute seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um ein gesperrtes Facebook-Konto. In dem Post war Kanzlerin Angela Merkel (CDU) attackiert worden. Flüchtlinge waren angefeindet worden. Facebook löschte daraufhin den Beitrag und sperrte einen Nutzer, der ihn teilte. Laut einer vorläufigen OLG-Einschätzung bei der Verhandlung Ende Oktober durfte Facebook das - auch wenn sich die Vorwürfe nur auf Teile des Posts beziehen. Das Gericht deutete an, dass die Darstellung von Geflüchteten als kriminell, mordend und vergewaltigend in dem Beitrag Hassrede und in Teilen auch Volksverhetzung sei.

In dem Berufungsprozess beurteilte das Gericht auch einen weiteren geteilten Post vom Frühjahr 2018. Dabei handelt es sich um ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban, in dem er Flüchtlinge als „Invasoren“ bezeichnet. Diesen Post zu löschen und das Profil erneut zu entfernen ging aus Sicht des Gerichtes allerdings zu weit. Dies sei kein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen und falle unter die Meinungsfreiheit. Das Landgericht München I hatte in erster Instanz im Februar geurteilt, dass beide Beiträge zu Unrecht gelöscht worden waren.

Ähnlich entschied das gleiche Gericht auch kürzlich in einem anderen Fall. Laut einem Urteil von Anfang Dezember muss Facebook ein Profil trotz solch heftiger Aussagen über Flüchtlinge wieder freigeben. Auch die Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland „gewetzte Messer“ hätten, ist nach Ansicht des Landgerichtes München I von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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