Kolumne: Hin und weg:So was von erholt

Lesezeit: 2 min

Von tief hängenden Wolken umgeben ist das Schloss Neuschwanstein - wenn man Glück hat. Oder auch nicht. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Es gibt Urlauber, die ihr Geld zurückverlangen, wenn es ihnen zu neblig ist. Und bald auch bei zu viel Sonne?

Glosse von Hans Gasser

Jetzt, wo der goldene Oktober seinem Namen alle Ehre macht und die allermeisten nicht mehr im Urlaub, sondern wieder in ihrem vertrauten Werktätigen-Umfeld sind, wird es Zeit, auch einmal zu fragen: Hat es sich gelohnt, hat dein Urlaub dir etwas gebracht? Das zumindest wollte die Krankenkasse DAK wissen und hat deshalb eine repräsentative Umfrage machen lassen.

Und siehe da: 82 Prozent der Befragten gaben an, sich im Sommerurlaub gut oder sogar sehr gut erholt zu haben. Wenn das mal keine gute Nachricht ist. Acht von zehn! In einem Land, das nicht gerade für seine nörgelfreien Zonen bekannt ist. Von denen, die sich gut erholt fühlten, gaben wiederum mehr als 80 Prozent an, das habe an Sonne und Naturerlebnissen gelegen, für 70 Prozent war die Zeit mit der Familie ausschlaggebend.

Schön.

Aber, klar, jene 18 Prozent, die sich nicht oder überhaupt nicht erholt fühlten, hatten dazu auch ihre Gründe. Es sei ihnen nicht gelungen abzuschalten, sagen viele, jeder dritte gab das schlechte Wetter als "Erholungsbremse" an. Ob dazu auch die "zu große Hitze" zählt, die 20 Prozent der schlecht Erholten angaben?

SZ PlusUrlaub in der Krise
:Die verlorene Leichtigkeit des Reisens

Klimakrise und Overtourism: Da kann einem schon die Lust auf Urlaub vergehen. Aber man kann sein Verhalten ja auch ändern. Ein Appell.

Von Dominik Prantl

Das Wetter führt uns jedenfalls zu einem Fall, der nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 54/23) entschieden wurde. Ein Paar wollte mit seiner Klage 6000 Euro zurückhaben vom Reisepreis, der mehr als 18 000 Euro betragen hatte. Die Reise ging nach Ecuador, und als Grund für die geforderte Minderung gaben die beiden unter anderem an, der als "traumhaft schön" angepriesene Kratersee sei wegen Nebels nicht zu sehen gewesen. Ebenso habe Starkregen die Aussicht auf Landschaft und versprochene Tiervielfalt am Amazonas verhindert.

Die Richter entschieden nun, dass der Reiseveranstalter nicht für "die im Zielgebiet herrschenden Wetterverhältnisse und klimatischen Gegebenheiten" haften müsse. Bereits mit kurzer Internetrecherche sei herauszufinden, dass im Reisemonat das Andenhochland und auch das Amazonasbecken als regenreich gelten.

Wer Geld zurückmöchte, kann sich also nicht auf das Wetter berufen, was nur recht und billig ist. Sonst könnte am Ende ja noch jemand kommen, sagen wir ein amerikanischer Urlauber, der sich den November für seine Neuschwanstein-Germany-Reise ausgesucht hat, wegen des mythischen Nebels und des garantiert schlechten Wetters. Und dann scheint die Sonne und es hat 20 Grad, wie so oft in den vergangenen Jahren, und er könnte sein Geld zurückverlangen. Wo kämen wir da hin.

Der Autor hat die deutsche und die italienische Staatsbürgerschaft. Zwei Seelen wohnen, ach ... (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusVespa-Tour nach Italien
:1000 Kilometer Glück

Unser Autor ist mit seiner alten Vespa von München nach Sardinien gefahren und weiß jetzt, wie sich Italienurlaub auch anfühlen kann: beschwingt, entschleunigt und unbeirrt heiter.

Von Gerhard Matzig

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: