Der Eintrag im Terminkalender ist vielversprechend: Eine EU-Verordnung bestimmt, dass am 29. April 2011 das Flüssigkeitsverbot für Flugpassagiere teilweise aufgehoben wird. Wer sich nun darauf freut, auf dem Städtetrip innerhalb der EU endlich wieder eine Flasche Wasser oder eine normale Dose Rasierschaum im Handgepäck mitnehmen zu dürfen, der irrt.
Die Ernüchterung folgt mit genaueren Nachfragen: Die Aufhebung gilt nach Angaben von Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde nur für Transferpassagiere, also Menschen, die aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union fliegen und auf einen Weiterflug umsteigen.
Auch diese dürfen nur Flüssigkeiten, Aerosole und Gele einschließlich Kaufbeleg in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel mitnehmen, die aus Duty-Free-Shops stammen. Der Laden muss zudem im Sicherheitsbereich des Flughafens, also zwischen der Bordkartenkontrolle und dem Einstieg ins Flugzeug liegen.
Immerhin, der Berliner muss den mitgebrachten Wein aus dem zollfreien Flughafenladen in Südafrika nicht beim Umsteigen in Frankfurt am Main wegschütten. "Für Originär-Einsteiger in der EU ändert sich aber nichts", betonen alle Beteiligten. Für sie bleibt es also mindestens bis Ende April 2013 dabei: Wer innerhalb der EU einen Flieger besteigt, egal wohin, der darf im Handgepäck nur geringe Mengen Flüssigkeit (ein Liter, aufgeteilt auf je hundert Milliliter Fläschchen) mitnehmen und muss die auch noch in einem speziellen durchsichtigen Plastikbeutel vorzeigen.
Erst in zwei Jahren soll nach dem Willen der EU-Kommission das Flüssigkeitsverbot gänzlich fallen. Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass die Sprengstoff-Detektoren lange Zeit nicht auf differenzierte Untersuchungen von Flüssigkeiten ausgelegt waren.
Diese Sicherheitslücke versuchten sich Terroristen 2006 im Londoner Flughafen zunutze zu machen, als sie Flüssigsprengstoff zu schmuggeln versuchten, weil sie mehrere Flugzeuge gleichzeitig explodieren lassen wollten - glücklicherweise erfolglos. Daraufhin wurden die verschärften Regeln eingeführt.
Eine Aufhebung soll nur möglich sein, wenn gefährliche Flüssigkeiten durch entsprechende Geräte erkannt werden. Zugleich gab aber die EU den Zeitplan vor: Erste Stufe 2011, zweite Stufe und völlige Aufhebung 2013. Die Geräte sind noch nicht alle reif für den harten Dauereinsatz am Flughafen.