Bahn: Fahrgastrechte:Ein Jahr Anspruch auf Entschädigung

Lesezeit: 1 min

Bloß keine Hektik: Wer nach dem Reisechaos rund um die Weihnachtstage Entschädigungen geltend machen will, hat noch Zeit.

Offenbar will die Deutsche Bahn nach dem Reisechaos der letzten Tage den zu erwartenden Run auf ihre Serviceschalter entzerren. Viele Fahrgäste könnten umgehend wegen verspäteter oder ausgefallener Züge auf Entschädigungen pochen. Doch zur Hektik besteht laut Bahn kein Anlass, denn Entschädigungsansprüche wegen Verspätung können ein Jahr lang geltend gemacht werden. Fahrgäste, deren Züge zum Beispiel im Weihnachts- und Schneechaos zu spät gekommen oder ganz ausgefallen sind, haben also bis zu zwölf Monate Zeit, das ausgefüllte Fahrgastrechteformular einzureichen. Das Formular gibt es im Zug, an DB-Service-Points in den Bahnhöfen, in den Reisezentren der Bahn und im Internet ( www.bahn.de/fahrgastrechte).

Anspruch auf eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt haben Kunden, deren Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hatte. Wer mehr als 120 Minuten zu spät angekommen ist, bekommt 50 Prozent des Geldes zurück.

Auch nicht entwertete Fahrscheine gelten

Auch wenn kein Schaffner die Fahrkarte kontrolliert und entwertet hat, können die Reisenden ihre Entschädigungsrechte geltend machen. Das erklärte Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn in Berlin. Dass der Passagier tatsächlich im Zug war, müsse allerdings plausibel gemacht werden können. Wer sich zum Beispiel für zwei gleichzeitig stattgefundene Fahrten entschädigen lassen will, habe schlechte Karten.

Ein entwertetes Ticket erleichtere und beschleunige die Bearbeitung des Entschädigungsantrags, sagte Daniela Bals von der Deutschen Bahn (DB) in Berlin. Ihre Verspätung könnten sich Fahrgäste mit nicht entwerteten Tickets nach der Fahrt auch am DB-Service-Point im Bahnhof bestätigen lassen.

Umfang der Entschädigungen noch nicht bekannt

Auf die Bahn kommen angesichts zahlreicher Winter- Verspätungen erhebliche Entschädigungszahlungen an genervte Reisende zu. Der finanzielle Umfang sei aber noch nicht zu bilanzieren, sagte ein Sprecher in Berlin. "Es steht für uns im Moment nicht im Vordergrund, was das Ganze kostet." Die Fahrgäste sollten sicher und möglichst pünktlich ans Ziel gebracht werden.

Da Eis und Schnee bleiben, können Tickets noch bis einschließlich 29. Dezember kostenlos zurückgegeben werden, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Ursprünglich sollte die übliche Stornogebühr von 15 Euro bis Montag erlassen werden. Der bundesweite Fernverkehr habe sich am Montag stabilisiert, sagte der Sprecher. Jedoch sei weiter mit Verspätungen und einzelnen Zugausfällen zu rechnen.

© dpa/dd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: