Naturschutz:Wolf gegen Weide

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Im Gehege, wie hier im Wildpark Eekholt, sind Wölfe sicher. Aber frei lebende Tiere können nun unter bestimmten Bedingungen leichter geschossen werden als früher. (Foto: Carsten Rehder/DPA)

Bund und Länder einigen sich auf Regeln für unbürokratische Schnellabschüsse von Wölfen, wo sie Nutzvieh reißen. Halter von Weidetieren stellt das nicht zufrieden.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Es gibt sie, doch man sieht sie selten. 184 Wolfsrudel streifen den jüngsten Zahlen zufolge durchs Land, die meisten davon in Ostdeutschland. Wenn es von ihnen Spuren zu sehen gibt, dann meist in Form gerissener Weidetiere. Weshalb die Rückkehr des lange ausgestorbenen Wolfs nach Deutschland vor allem Landwirte und Weidetierhalter aufbringt. Friedliche Koexistenz jedenfalls sieht anders aus. Und sie könnte noch weniger friedlich werden. Denn die Umweltminister von Bund und Ländern haben sich bei einer Konferenz in Münster am Freitag auf neue Regeln für den Umgang mit dem Wolf geeinigt. Danach wird es leichter möglich sein, Wölfe abzuschießen; jedenfalls in Gegenden, in denen sie häufiger Weidetiere reißen.

Werden dort Schutzzäune überwunden und ein Tier gerissen, können im Umkreis von 1000 Metern 21 Tage lang Wölfe geschossen werden. Für welche Gegenden genau dies gilt, legen die Länder fest. Den Vorschlag für diese Regelung hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) gemacht, sie selbst sprach von einem großen Erfolg. "Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar", sagte Lemke nach der Konferenz.

Die EU-Kommission ist offenbar einverstanden

Zwar war es rechtlich auch bisher schon möglich, "einzelne Mitglieder" eines Rudels "in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" mit einem Riss abzuschießen. Doch die Details regelten die Behörden in einem "Praxisleitfaden" mit deutscher Gründlichkeit: Erst sollte ein DNA-Test sicherstellen, dass auch wirklich der richtige Wolf gejagt wird - und nur für den gab es eine Abschussgenehmigung. Die aber galt nur für den jeweiligen Landkreis oder das Bundesland. Der Leitfaden wird nun geändert. Die Gesetze dagegen können bleiben, wie sie sind.

Auch die EU-Kommission, die beim Naturschutz ein Wort mitreden darf, ist offenbar einverstanden. In einem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht sie keinen Konflikt mit europäischen Naturschutzvorgaben. Die Regelung erscheine "angemessen und effektiv", heißt es in einem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Umwelt an das Bundesumweltministerium.

Einzig die Weidehalter sind weiterhin unzufrieden: Sie verlangen Obergrenzen für die Zahl dieser "Raubtiere" und fordern auch in besonders betroffenen Regionen die gezielte Jagd auf den Wolf. Allerdings wächst die Zahl der Rudel nur langsam, und einen Todfeind haben sie schon längst: das Auto.

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