Justizgeschichte:"I never belonged to the NS-Party"

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Der Tag, der sie berühmt machte: Wiltraut Rupp-von Brünneck (2. v.r .) am 25. Februar 1975 in Karlsruhe. (Foto: Michael Dick/dpa)

Wiltraut Rupp-von Brünneck schaffte in der jungen Bundesrepublik den Aufstieg bis ins Verfassungsgericht und wurde dort für ihre liberale Haltung gepriesen. Doch ihre NS-Vergangenheit ließ sie nicht los. Über eine Frau mit zwei Karrieren.

Von Wolfgang Janisch

Kurz nach der Urteilsverkündung schickte die Frankfurter "Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen" ein Telegramm nach Karlsruhe. Wiltraut Rupp-von Brünnecks Sondervotum zum Abtreibungsurteil sei ein "Beweis von Klugheit, Vernunft und Menschlichkeit", lobten die Frauen. Und die halbe Republik applaudierte mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte die liberale Fristenlösung zum Schwangerschaftsabbruch gekippt, aber die Frau im hohen Richteramt hatte dazu eine fulminante abweichende Meinung formuliert, gemeinsam mit Helmut Simon. Das war, obwohl sie gewonnen hatten, ein harter Schlag für die Konservativen im Gericht; bevor Rupp-von Brünneck ihr "Dissenting" vortrug, verließ ihr Kollege Werner Böhmer den Gerichtssaal.

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