Verdacht der Steuerhinterziehung:Hausdurchsuchung bei AfD-Fraktionschef Gauland

  • Die Polizei durchsucht nach der Aufhebung seiner Immunität durch den Bundestag die Privaträume des AfD-Politikers Gauland in Potsdam.
  • Hintergrund sind Ermittlungen wegen eines mutmaßlichen Steuerdelikts.
  • Die AfD-Fraktion im Bundestag bezeichnet die Maßnahme als "ungerechtfertigt und unverhältnismäßig".

Von Markus Balser und Jens Schneider, Berlin

Die Privaträume von Alexander Gauland, AfD-Fraktionschef im Bundestag, wurden am Donnerstagmorgen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung von der Polizei durchsucht. Es gehe um Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, erklärte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

Der Abgeordnete lebt in Potsdam. Neben der dortigen Wohnung wurde auch Gaulands Privatwohnung in Frankfurt am Main durchsucht. Bundestagsbüros sind Niesen zufolge von den Untersuchungen nicht betroffen. Zuvor hatte der Bundestag die Durchsuchung mit der Aufhebung der Immunität Gaulands ermöglicht. Eine entsprechende Beschlussempfehlung "auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse" lag den Abgeordneten am Morgen vor.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begannen bereits im vergangenen Jahr. Nach Informationen aus der AfD-Bundestagsfraktion geht es um Fragen der gemeinsamen Steuerveranlagung Gaulands mit seiner Ehefrau, die in Frankfurt lebt. Die Staatsanwaltschaft wollte am Donnerstag unter Verweis auf das Steuergeheimnis keine weiteren Angaben machen. Die AfD-Fraktion wies die Vorwürfe am Donnerstag zurück. "Das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen erachten wir als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig", erklärte ein Sprecher. Gauland ist zusammen mit Alice Weidel Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag und Ehrenvorsitzender der Partei. Der 78-Jährige ist noch immer einer der einflussreichsten Politiker der AfD.

Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität. Die Polizei darf daher nur dann wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Abgeordnete unmittelbar bei oder am Tag nach einer Tat festgenommen wird. Die Regelung soll die Abgeordneten vor willkürlichen Ermittlungen schützen, womit die Exekutive Druck auf sie ausüben könnte.

© Sz.de/jael - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Bundestag
:Die AfD-Fraktion schrumpft

Nun sind es schon fünf: Auch die Bundestagsabgeordnete Verena Hartmann verlässt die AfD. Sie kritisiert einen Rechtsruck und spricht von Intrigen und Diffamierungen. Co-Fraktionschef Gauland attestiert ihr eine "falsche Wahrnehmung".

Von Markus Balser und Jens Schneider

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: