Die Bundesregierung muss wirksame Sofortprogramme zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen bei Gebäuden und Verkehr umsetzen - so lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Gegen die Bundesregierung geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Sie hatten der Ampel zu laxen Klimaschutz vorgeworfen und zuvor die Umsetzung der entsprechenden Sofortprogramme gefordert.
Das Oberverwaltungsgericht hatte vorige Woche verhandelt. Geprüft wurde auch die Frage, ob die Umweltorganisationen überhaupt zur Klage berechtigt sind. Inhaltlich geht es um eine Vorgabe in Paragraf 8 des gültigen Klimaschutzgesetzes: Wird die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten, muss das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

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Das war 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude der Fall. Aus Sicht der Umweltverbände reichen die Gegenmaßnahmen aber nicht aus. Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.
Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Die Ampelkoalition will das Gesetz ändern. Demnach sollen nicht mehr die Sektorenziele ausschlaggebend sein, sondern die Gesamtminderung. Das ist noch nicht beschlossen.