Türkei:Röttgen fordert Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft

Kommen die Eltern aus unterschiedlichen Ländern, kann ein in Deutschland geborenes Kind sogar drei oder vier Staatsangehörigkeiten besitzen. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)

Der CDU-Politiker findet, das Modell habe sich nicht bewährt. Das zeige sich auch im Streit mit der Türkei in den vergangenen Wochen.

In der Debatte um Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland hat sich der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen für die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Das Modell habe sich "nicht bewährt", sagte Röttgen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Die Kampagne der türkischen Regierung trage zur Entfremdung zwischen in Deutschland lebenden Türken bei und zeige: "Der Stand der Integration ist offenbar deutlich schwächer, als viele bisher angenommen haben." Röttgen plädierte für ein Optionsmodell, bei dem sich in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern bis zum 21. Lebensjahr entscheiden müssen, welche Staatsbürgerschaft sie haben wollen.

Der CDU-Politiker kritisierte die Auffassung der Bundesregierung, wonach Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland durch die Rede- und Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Ausländische Hoheitsträger würden nicht "zu Privatbürgern, wenn sie die Grenze überschreiten", sagte Röttgen. Ein türkischer Politiker könne in Deutschland "nicht einfach so tun, als würde er sein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben". Die Bundesregierung müsse der Türkei klar sagen, "dass wir nicht wollen, dass der türkische Wahlkampf bei uns stattfindet".

In den vergangenen Tagen hatten mehrere deutsche Kommunen Wahlkampfauftritte von türkischen Ministern abgesagt. In Ankara löste dies große Verärgerung aus, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan warf Deutschland "Nazi-Methoden" vor. Dies führte zu scharfem Protest aus Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern eine Klage von Bürgern abgewiesen und entschieden, dass sich türkische Politiker im Streit um Wahlkampfauftritte nicht auf Grundrechte berufen können.

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