Bonn:Zeitung: Zahl der Kontenabfragen durch Behörden steigt an

Köln (dpa/lnw) - Die Zahl der Abfragen von privaten Kontodaten durch Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher ist in Nordrhein-Westfalen einem Medienbericht zufolge erheblich angestiegen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZASt) in Bonn habe allein im ersten Halbjahr 2017 mehr als 25 300 Ersuchen von Finanzämtern bearbeitet, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag) unter Berufung auf das NRW-Finanzministerium. Den Angaben zufolge waren es im vergangenen Jahr 17 323 Abfragen, 2015 nur knapp 13 800. "Die Steigerung zeigt, dass es für die Steuerbehörden ein erfolgreiches Mittel ist, um an Informationen über Schuldner zu kommen", sagte Manfred Lehmann, NRW-Landesvorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft, der Zeitung.

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Köln (dpa/lnw) - Die Zahl der Abfragen von privaten Kontodaten durch Finanzbehörden und Gerichtsvollzieher ist in Nordrhein-Westfalen einem Medienbericht zufolge erheblich angestiegen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZASt) in Bonn habe allein im ersten Halbjahr 2017 mehr als 25 300 Ersuchen von Finanzämtern bearbeitet, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag) unter Berufung auf das NRW-Finanzministerium. Den Angaben zufolge waren es im vergangenen Jahr 17 323 Abfragen, 2015 nur knapp 13 800. „Die Steigerung zeigt, dass es für die Steuerbehörden ein erfolgreiches Mittel ist, um an Informationen über Schuldner zu kommen“, sagte Manfred Lehmann, NRW-Landesvorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft, der Zeitung.

Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher ermitteln, wer über welche Konten und Wertpapierdepots verfügt. Sie dürfen bei unkooperativen Schuldnern Einsicht beantragen. Auch hier steigen die Zahlen. Beim BZASt seien 2016 in NRW 58 530 Ersuchen eingegangen. Ein Jahr zuvor waren es 41 210. „Immer mehr private Gläubiger haben gelernt, dass dies ein vielversprechender Weg ist, um doch noch an ihr Geld zu kommen“, sagte Frank Neuhaus, Vorsitzender des NRW-Landesverbands beim Deutschen Gerichtsvollzieherbund dem Kölner Stadt-Anzeiger. Datenschützer kritisieren die Regelung.

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