Steuer:Widerspruch gegen jeden zehnten Grundsteuer-Bescheid in MV

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ILLUSTRATION (Foto: Jens Büttner/ZB/dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Schwerin (dpa/mv) - Die neue Grundsteuer sorgt weiter für Streit. Gegen etwa jeden zehnten Bescheid der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern wurde bisher Widerspruch eingelegt, wie das Finanzministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Montag mitteilte. Ein Teil davon beziehe sich auf die Verwendung des Bundesmodells zur Berechnung.

Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in MV und weiteren zehn Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund. Die Verbände wollen in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die Bescheide der Finanzämter zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.

Bisher wurden dem Schweriner Finanzministerium zufolge im Nordosten gut 600.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht. Rund 15 Prozent der Erklärungen fehlten noch. Die Finanzämter haben den Angaben zufolge bislang rund 275.000 Bescheide verschickt.

Diese Bescheide sind Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung durch die Kommunen ab 2025. Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, ist der Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führen werde. Die Kommunen indes haben versichert, die Neuberechnung der Grundsteuer nicht zur Erhöhung ihrer Einnahmen zu nutzen.

Das Schweriner Finanzministerium verteidigte das Bundesmodell. Es sei in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern entwickelt worden und komme dem Anspruch nach, verfassungskonform und differenziert den Grund und Boden sowie Gebäudebestand zu bewerten. Sozial geförderter Wohnungsbau, kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften würden mittels einer reduzierten Grundsteuermesszahl begünstigt, sodass das Gesetz auch eine soziale Komponente habe. Änderungen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform seien in MV zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:230424-99-430040/3

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