Der umstrittene Internet-Dienst Google Street View hat eine Kontroverse in der Bundesregierung ausgelöst. Justiz- und Innenministerium sind unterschiedlicher Meinung, ob der Gesetzgeber handeln muss, weil Google alle Straßenzüge in Deutschland fotografieren und veröffentlichen will.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht keinen Grund zur Eile. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mahnt dagegen eine rasche Reform des Datenschutzrechts an.
"Das Thema darf nicht auf die lange Bank geschoben werden", sagte die FDP-Politikerin zur Süddeutschen Zeitung. Es sei Sache des Innenministers, einen konkreten Gesetzesvorschlag zu formulieren. "Das geltende Datenschutzrecht muss endlich der digitalen Welt angepasst werden."
Im Koalitionsvertrag hätten Union und FDP sich "gemeinsam vorgenommen, das Datenschutzrecht zukunftsfest zu machen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Ich gehe davon aus, dass der Bundesinnenminister jetzt seinen Zeitplan für eine Internetgesetzgebung vorlegen wird."
Damit kritisierte die Ministerin indirekt, dass de Maizière sich bei der Reform des Datenschutzes Zeit lässt. An diesem Mittwoch wird sich das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf befassen, der auf Initiative von Hamburg im Bundesrat beschlossen worden war. Er regelt, unter welchen Voraussetzungen Geodaten-Dienste wie Google Street View, bei denen ganze Straßenzüge im Internet virtuell besucht werden können, in Zukunft zulässig sein sollen.
De Maizière hat bereits zu erkennen gegeben, dass er von dem Entwurf nichts hält. Stattdessen kündigte er jetzt für den 20.September ein Spitzengespräch an. Gemeinsam mit Unternehmen, Politikern, Daten- und Verbraucherschützern wolle er die "Chancen und Grenzen von privaten und öffentlichen Geodaten-Diensten" ausloten.
Sollte es nötig sein, sei er bereit, speziell für Geodaten-Dienste noch im Herbst oder Winter eine Gesetzesnovelle vorzulegen. Ursprünglich hatte er geplant, Geodaten-Dienste zusammen mit einer Reform des Datenschutzgesetzes im Laufe dieser Legislaturperiode zu regeln.
Der Maizière machte deutlich, dass er die Aufregung für übertrieben hält. "Wir diskutieren das richtige Thema am falschen Objekt", sagte er. Natürlich müssten personenbezogene Daten geschützt werden, aber bei Street View gehe es "um das, was eigentlich öffentlich ist, nämlich Straßen, Plätze und Hausfassaden".
Ein übereiltes Gesetz könnte "unbeabsichtigte Kollateralschäden" hervorrufen. So befürchtet er, dass die Presse künftig keine Panoramabilder mehr veröffentlichen dürfte oder das Land Sachsen keine Bilder von Flutgebieten.
Ein Gesetz "müsste einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Datenschutzes einerseits sowie wirtschaftlichen Interessen und der grundsätzlich möglichst uneingeschränkten Nutzung des Internets andererseits gewährleisten", heißt es in einer Stellungnahme des Innenministeriums. Diesen Ausgleich vermisst de Maizière bei der Bundesratsinitiative.
Am Dienstag schaltete Google eine Internetseite frei, über die Bürger Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses einlegen können. In Spanien lud ein Richter einen Vertreter von Google zu einer Anhörung vor, weil Street-View-Autos Funkverkehr aus W-Lan-Netzen aufgezeichnet hatten.