Russland:Nawalnys größter Sieg

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Alexej Nawalny verlässt am Donnerstag den Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte. (Foto: Jean-Francois Badias/AP)
  • Alexej Nawalny gilt als einer der schärfsten Putin-Kritiker und wird immer wieder bei Protesten festgenommen.
  • Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die russische Regierung Nawalny Schadenersatz zahlen muss. Der Umgang mit ihm sei ein Versuch, den Pluralismus zu unterdrücken.
  • Moskau nimmt das Urteil zum Anlass, die Legitimität des Gerichts in Frage zu stellen. Russland geht seit einiger Zeit auf Distanz zum Europarat, dem der Gerichtshof angehört.

Von Julian Hans, Moskau, und Wolfgang Janisch, Karlsruhe, Karlsruhe/Moskau

Es war nicht der erste Erfolg des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), aber es war sein bisher größter Sieg über die russische Regierung. Nicht, weil ihm der Gerichtshof eine besonders hohe Summe zugesprochen hat - 51 000 Euro Schadenersatz plus 12 600 Euro Kosten. Sondern weil der Gerichtshof zum ersten Mal ausgesprochen hat, was zwar ohnehin jeder wusste, aber ein Gericht selten so deutlich sagt. Die ständige Gängelung des populären Regimekritikers durch russische Behörden, die wiederkehrende Inhaftierung aus nichtigem Anlass - dahinter stecke das Ziel, "politischen Pluralismus zu unterdrücken".

Ausdrücklich formuliert hat der Gerichtshof dies für zwei Fälle des kurzzeitigen Arrests: nach einem Protest gegen Folter im Oktober 2012 sowie nach dem Versuch, an einer Urteilsverkündung im Februar 2014 teilzunehmen. Vergleichsweise harmlose Anlässe, bei denen Nawalny nicht einmal als Anführer aufgetreten war, aber genug für die Behörden, ihn festzuhalten. Entscheidend für den Gerichtshof ist freilich der gesamte Kontext des Vorgehens gegen Nawalny; insgesamt sieben Inhaftierungen zwischen 2012 und 2014 hatte er dieses Mal zu beurteilen, davor gab es weitere Urteile. Die russischen Behörden gingen offenkundig immer härter gegen Nawalny vor, heißt es in der Entscheidung.

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Bemerkenswert ist das Urteil deshalb, weil der Gerichtshof Artikel 18 der Menschenrechtskonvention aktiviert hat, eine dem Wortlaut nach unscheinbare Vorschrift, die es aber ermöglicht, politische Absichten hinter den Rechtsverletzungen zu benennen. Denn in Fällen wie diesem, in dem es um Demonstrationen und Haft geht, stützt sich das Gericht üblicherweise auf Versammlungsfreiheit, die Garantie des fairen Verfahrens und den Schutz persönlicher Freiheit. Deren Verletzung hat er auch dieses Mal moniert. Aber damit allein lässt sich kaum benennen, wohin ein Staat insgesamt steuert. Deswegen hat der Gerichtshof inzwischen mehrmals auf Artikel 18 zurückgegriffen, etwa in Urteilen gegen Georgien und Aserbaidschan - es sei "das einzige Messinstrument für Demokratie, das wir haben", wie es drei Richter einmal formulierten.

Die klare Ansage aus Straßburg an die Adresse des Kreml könnte freilich einen gefährlichen Prozess beschleunigen. Russland geht seit einiger Zeit auf Distanz zum Europarat, dem der Gerichtshof angehört. Seit Mitte 2017 hat das Land seine Beitragszahlungen eingestellt, immerhin 33 Millionen Euro jährlich. Das war die russische Antwort darauf, dass ihren Abgeordneten nach der Annexion der Krim die Stimmrechte in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats entzogen worden waren - wegen eines schweren Verstoßes gegen das Gebot der Unverletzlichkeit der Grenzen.

Moskau wirft dem Gremium mit Abgeordneten aus 47 nationalen Parlamenten seither eine "antirussische Haltung" vor. Ein Versuch, die Russen über eine Reform der Stimmrechte wieder ins Boot zu holen, war Anfang Oktober gescheitert. "Wir gehen nach heutigem Stand davon aus, dass die russische Delegation im Januar nicht in der Parlamentarischen Versammlung erscheinen wird und Russland auch weiterhin seine Beiträge zurückhält", sagte Europarat-Sprecher Daniel Höltgen der Süddeutschen Zeitung. Für eine politische Lösung bleibt womöglich nur Zeit bis Ende Juni 2019. Dann wird ein neuer Generalsekretär des Europarats gewählt. Schwer vorstellbar, dass die Russen im Klub bleiben, wenn sie nicht mitwählen dürfen.

Jedenfalls nahm Russlands Außenminister Sergej Lawrow das Urteil zum Anlass, die Legitimität des Gerichts infrage zu stellen. Seit der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 2014 das Stimmrecht entzogen wurde, habe die Versammlung 24 von insgesamt 47 Richtern neu gewählt, sagte Lawrow dem Sender Euronews. "Faktisch wurde der EGMR mehrheitlich ohne unsere Beteiligung formiert, deshalb ist seine Legitimität für Russland durchaus zweifelhaft." Das gleiche gelte für den Kommissar für Menschenrechte. Da nicht abzusehen ist, dass der Kreml in naher Zukunft von seinem Standpunkt bezüglich der Krim abrücken könnte, zeichnet sich einstweilen kein Ausweg ab, um eine Zusammenarbeit im Europarat zu gestalten. Moskau droht inzwischen offen mit dem Austritt aus dem Europarat, dem die russischen Medien in Anlehnung an den Brexit schon den Namen "Ruxit" verpasst haben.

Schon vor drei Jahren hat Präsident Wladimir Putin sich eine Hintertür geöffnet: Per Gesetz wurde dem russischen Verfassungsgericht die Entscheidung darüber eingeräumt, Urteile des Menschenrechtsgerichts zurückzuweisen, falls sie der russischen Verfassung widersprechen. Das hatte ursprünglich eher einen finanziellen als einen politischen Hintergrund: Der Gerichtshof hatte Anteilseignern des Ölkonzerns Jukos Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zugesprochen. Derweil geht der Kreml immer repressiver gegen seine Gegner vor. In den Jahren 2012 bis 2014, in die die von Straßburg als politisch motiviert gerügten Festnahmen fallen, verbrachte Alexej Nawalny 22 Tage in der Arrestzelle. 2017 und 2018 waren es bereits 120 Tage.

© SZ vom 16.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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