Rechtsextremismus:Richter mit AfD-Parteibuch hilft der NPD

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Blick auf einen Richterstuhl im Landgericht Dresden (Foto: picture alliance / dpa)
  • Der Extremismusforscher Steffen Kailitz darf seine Darlegungen aus dem NPD-Verbotsverfahren nicht wiederholen.
  • Der Richter, der dies angeordnet hat, ist in der AfD aktiv.
  • Den Antrag, einen solchen Verbotsbeschluss im Wege der einstweiligen Verfügung zu fällen, hat der NPD-Anwalt Peter Richter gestellt.

Von Heribert Prantl

Der NPD ist es mithilfe eines Einzelrichters am Landgericht Dresden gelungen, einem NPD-kritischen Wissenschaftler den Mund zu verbieten. Bei dem Wissenschaftler handelt es sich um Steffen Kailitz, 47, einen Extremismusforscher des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts. Kailitz war im März im NPD-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht viel beachtet als Sachverständiger aufgetreten, und hatte dort für ein Parteiverbot plädiert. Die Wiederholung seiner Darlegungen in Karlsruhe wurde ihm nun vom Richter in Dresden verboten.

Dem renommierten Politologen droht nun Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

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Richter Jens Maier, 55, der dies angeordnet hat, ist in der AfD aktiv. Er wurde auf dem sächsischen Landesparteitag der AfD im Dezember 2013 zum Mitglied des Schiedsgerichts der Partei bestellt. Dieser Richter hat dem Wissenschaftler nun "wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung" durch Beschluss vom 10. Mai verboten, zu behaupten oder zu verbreiten, dass die NPD "rassistisch motivierte Staatsverbrechen" plane und "acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben" wolle, "darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund". Im Falle der Zuwiderhandlung droht der Richter dem Politologen mit "Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten", "oder sofortige Ordnungshaft, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren".

Den Antrag, einen solchen Beschluss im Wege der einstweiligen Verfügung zu fällen, hat der NPD-Anwalt Peter Richter gestellt. Richter vertritt die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Kailitz hat die Darlegungen, die er vor dem höchsten deutschen Gericht gemacht hatte, auf Zeit Online vom 5. Mai wiederholt und detailliert. Darauf bezieht sich jetzt der Untersagungsantrag der NPD und der Untersagungsbeschluss des Gerichts. Damit wird dem Wissenschaftler quasi auch sein Gutachten vor dem Verfassungsgericht verboten. Der Beschluss des Gerichts in Dresden diskreditiert die wissenschaftliche Tätigkeit des Politologen Kailitz, der seit mehr als zehn Jahren zur NPD forscht. Kailitz hatte bereits 2008 in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung das Programm der NPD seziert und darauf hingewiesen, dass diese Partei unter dem Stichwort "Ausländerrückführung" die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland plane.

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Sein Gutachten zur NPD in der Karlsruher Verhandlung hatte die SZ am 4. März wie folgt zusammengefasst: Kailitz "brachte auf den Punkt, was die NPD-Programmatik, könnte sie die Macht übernehmen, politisch bedeuten würde . . . Wer nicht germanisch-stämmig sei, sei in ihrer Sicht ein Fremdkörper. " Solche Bewertung wurde nun also von einem Richter, der AfD-Funktionär ist, verboten. Jörg Nabert, Hamburger Anwalt von Kailitz, hält das für einen "echten Justizskandal". Er hat Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Dem Richter wird nun womöglich der Vorwurf gemacht werden, er habe sich an Kailitz gerächt. Kailitz hatte nämlich im Rahmen seiner Forschungen auch die Arbeit der AfD im sächsischen Landtag negativ bewertet. Im Gespräch mit der SZ bestritt der Richter solche Vermutungen. Ihm sei Kailitz bisher kein Begriff gewesen. Über dessen Auftritt als Sachverständiger vor dem Bundesvefassungsgericht habe er erst im Nachhinein erfahren.

© SZ vom 19.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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