Proteste:Nouripour fordert Verbot der Islamisten-Demo am Samstag

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Teilnehmer einer Islamisten-Demo halten Plakate mit der Aufschrift „Staatsräson tötet“ in die Höhe. (Foto: Axel Heimken/dpa)

Die Gruppe Muslim Interaktiv hat eine weitere Demo angekündigt. Der Co-Bundesvorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, findet deutliche Worte.

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Berlin/Hamburg (dpa/lno) - Der Co-Bundesvorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, hat ein Verbot der für Samstag in Hamburg angekündigten islamistischen Demonstration und des Veranstalters Muslim Interaktiv gefordert. Nouripour sagte im Podcast des Bild-Vizechefs Paul Ronzheimer: „Gerade die Truppe, die diese Kalifat-Demos macht, muss verboten werden. Und ehrlich gesagt, habe ich keine Antwort, warum es noch nicht passiert ist.“ Vereinsverbote seien ja gar nicht so kompliziert.

Die als extremistisch eingestufte Gruppe Muslim Interaktiv hat für Samstag erneut zu einer Kundgebung auf dem Steindamm aufgerufen. Die Demonstration richte sich „gegen Zensur und Meinungsdiktat“, hieß es in der auf X (vormals Twitter) verbreiteten Ankündigung. Die Polizei bestätigte am Montag eine entsprechende Anmeldung, die von der Versammlungsbehörde geprüft werde. Bei einer Demonstration Ende April waren etwa 1000 Menschen auf die Straße gegangen. Auf Schildern war dabei unter anderem der Spruch „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen.

Wer ein Kalifat fordere, lehne die demokratische, freiheitliche Grundordnung ab, sagte Nouripour in dem Podcoast. „Auch das ist ein Grund, warum nicht nur die Demo verboten werden sollte, sondern auch die Organisation, die das will.“ Er könne nur hoffen, dass das schnell geschehe. Denn solche Parolen erfüllten „eindeutig den Straftatbestand Volksverhetzung“. Der Grünen Co-Chef fügte hinzu: „Ich persönlich ertrage diese Demos nicht.“ 

Nouripour forderte ein energischeres Vorgehen gegen Islamisten in Deutschland. Dazu müssten die Ordnungsbehörden und die Polizei personell verstärkt werden. Es fehle überall an Personal für eine konsequente Strafverfolgung. Das Strafrecht beinhalte alle möglichen Strafen, auch Gefängnisstrafen. „Und wenn die Leute deutsche Staatsbürger sind, dann sind sie im Gefängnis. Aber wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es auch im Strafgesetzbuch die Regel, dass ab einer bestimmten Strafe die Leute natürlich auch ausländerrechtlich angegangen werden. Heißt: das Land verlassen.“ 

© dpa-infocom, dpa:240508-99-958086/3

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