Polen:Ein Urteil wird verurteilt

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Die neue Opposition: Anhänger der nationalkonservativen PiS-Partei demonstrieren in Warschau gegen Medienreformen. (Foto: Omar Marques/Getty Images)

Das PiS-treue Verfassungsgericht in Polen lehnt die Medienreformen der neuen Regierung ab. Doch diese erklärt das Urteil für ungültig.

Von Viktoria Großmann, Warschau

Der Streit um die öffentlich-rechtlichen Medien in Polen dauert an. Am Donnerstag erklärte das Verfassungsgericht Polens die von Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz eingeleiteten Veränderungen für verfassungswidrig. Ein solches Urteil war erwartet worden. Präsident Andrzej Duda hatte bereits vor Wochen von rechtswidrigem Vorgehen der neuen liberal-konservativen Regierung unter Donald Tusk gesprochen. Ein Registergericht hatte es bereits abgelehnt, die neu einberufenen Vorstände einzutragen.

Zu den öffentlich-rechtlichen Medien gehört Telewizja Polska, Polskie Radio und die Nachrichtenagentur PAP. Sie alle befinden sich seit dem 27. Dezember rechtlich im Status der Liquidation oder Auflösung. Das bedeutet aber nicht, dass sie geschlossen werden. Sie sollen jedoch grundlegend reformiert werden. Die PiS-Partei hatte in ihrer Regierungszeit seit 2016 die öffentlich-rechtlichen Medien zu ihren Verlautbarungsorganen gemacht. Ganz besonders der Fernsehsender TVP Info sowie die Hauptnachrichten im ersten Programm TVP 1 wurden zu Propagandainstrumenten der rechtsnationalistischen Partei.

Europäisches Recht contra polnisches Recht

Zudem verdienten die Leiter und Vorstände der Staatsunternehmen, die von Steuern und Gebühren finanziert werden, offenbar Spitzengehälter, die am freien Markt kaum zu erreichen sind. Wie erst in dieser Woche bekannt wurde, honorierte TVP auch Kommentatoren sehr gut, die im Sinne der PiS argumentierten.

Diese hat auch immer noch das Verfassungsgericht in der Hand. Es war eines der ersten Gerichte, das die PiS-Partei politisierte. Sie setzte dort etwa weitere Richter ein und erhöhte dafür insgesamt die Anzahl der Richter. Kritiker der PiS nennen das Gericht schon lange nur Przyłębska-Gericht, nach der Vorsitzenden Julia Przyłębska. Deren Amtszeit ist eigentlich seit mehr als einem Jahr abgelaufen. Bisher wurde aber keine neue Vorsitzende gewählt. Diese neuen Richter werden auch von europäischen Gerichten nicht anerkannt. Allerdings hatte das polnische Verfassungsgericht auch entschieden, dass europäisches Recht nicht über polnischem stehen soll. EU-Staaten verpflichten sich aber, die Urteile des EuGH als über nationalem Recht stehend anzuerkennen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte in einem bestimmten Fall, dass der polnische Verfassungsgerichtshof Anforderungen an ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren nicht garantieren könne - weil es eben jene Neo-Richter am eigenen sowie an anderen Tribunalen einsetze.

Die neuen Fernsehjournalisten arbeiten unter unsicheren Bedingungen

Das Kulturministerium erklärt das Urteil zu den Medien nun recht nüchtern für "fehlerhaft". In einer Stellungnahme heißt es: "Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender hat keine rechtliche Bedeutung." Es gebe "Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Obersten Gerichtshofs", die bestätigten, "dass es sich nicht um eine unabhängige Institution handelt". Am Urteil seien Richter beteiligt gewesen, "die als PiS-Abgeordnete 2015 und 2016 an der Verabschiedung von Änderungen des Rundfunkgesetzes beteiligt waren, was ihre Fähigkeit untergräbt, in der Angelegenheit objektiv zu bleiben".

Die "fehlerhafte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs" habe deshalb auch "keine Auswirkungen auf die Funktionsweise der juristischen Organe von Unternehmen, die den Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien wahrnehmen, und auf die laufenden Liquidationsverfahren in ihnen".

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Bei TVP Info machten sie am Freitag einfach weiter wie bisher, schließlich musste bis zum Abend wieder eine "19:30"-Sendung stehen, so der Name der Hauptnachrichten. Der neue Leiter von TVP-Info, Paweł Moskalewicz, sagte am Telefon nur: "Dieses Urteil ist einfach illegal." Denn der ganze Gerichtshof sei in seiner jetzigen Besetzung illegal.

Für die neuen Mitarbeiter bei TVP und anderen Medien, die sich seit Dezember um ein ausgewogenes und objektives Nachrichtenprogramm bemühen, heißt das Urteil aber auch, dass ihre Arbeit vorerst in unsicheren Verhältnissen und Provisorien weitergeht. Noch immer arbeiten die neuen TVP-Info-Mitarbeiter nicht am Standort in der Warschauer Innenstadt, sondern in provisorischen Räumen am zweiten großen Standort im Warschauer Süden. Dort fehlt ihnen allerdings moderne Ausrüstung. Beide Gebäude werden von Polizei und Sicherheitsdiensten bewacht und können nur nach mehreren Kontrollen betreten werden. Derzeit sei es zu unsicher, ins Zentrum zurückzukehren, sagt Moskalewicz. Die Stimmung ist noch immer aufgeheizt. Im Dezember hatten frühere Senderchefs und PiS-Politiker beide Gebäude besetzt.

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