EU:EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof

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Wie können die EU und Warschau noch zusammenarbeiten? Auch in der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung macht Polens Justizreform die Sache kompliziert. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die EU-Kommission will erreichen, dass die Unabhängigkeit der Richter wieder gewahrt wird.

Die EU-Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), um die Unabhängigkeit der polnischen Richter zu schützen. Die Brüsseler Behörde sieht die Unabhängigkeit polnischer Richter in Gefahr, wie EU-Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch mitteilte. Sie ruft den EuGH deshalb dazu auf, schon vor einem endgültigen Urteil vorläufige Maßnahmen zu verhängen. "Die nationalen Regierungen sind frei, ihre Justizsysteme zu reformieren, aber sie müssen sich dabei an die EU-Verträge halten", sagte Vize-Kommissionschefin Věra Jourová.

Bereits Anfang März hatte der EuGH geurteilt, dass Regelungen zur Besetzung von Richterstellen in Polen, die die von der konservativen PiS-Partei geführte Regierung eingeführt hat, möglicherweise gegen Europarecht verstoßen. Damals wies das Gericht darauf hin, dass die Justiz unabhängig und unparteilich sein müsse.

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Hintergrund ist die Ablehnung von fünf Bewerbern für Richterstellen am polnischen Obersten Gericht durch den polnischen Landesjustizrat. Dagegen wehrten sich die Bewerber vor dem Obersten Verwaltungsgericht. Während das Verfahren lief, wurde laut EuGH in Polen noch eine weitere Neuerung verabschiedet, die die Möglichkeit solcher Beschwerden beziehungsweise die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufheben würde.

Ungeachtet internationaler Kritik baut die nationalkonservative PiS-Regierung Polens Justizwesen seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die Reformen landeten schon mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die polnische Regierung musste 2020 eine Niederlage einstecken

Im April vergangenen Jahres erlitt die polnische Regierung eine Niederlage vor dem EuGH. Die Richter gaben damals einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss.

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Hintergrund sind die 2017 eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter. Ende März 2020 hatte der EuGH erklärt, aus formellen Gründen nicht über die polnischen Disziplinarverfahren selbst zu entscheiden.

Wegen der Disziplinarkammer hatte die Behörde im Januar eine einstweilige Verfügung beim EuGH eingereicht - und bekam nun recht. Die Kammer ist ein Schlüsselelement der PiS-Reformen. Das Gremium nahm im Herbst 2018 seine Arbeit auf. Es ist zum Großteil mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus der Umgebung von Justizminister Zbigniew Ziobro besetzt.

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