Verkehrspolitik:EuGH-Gutachter hält deutsche Pkw-Maut für rechtmäßig

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  • Österreich will vor dem Europäischen Gerichtshof erreichen, dass die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland verhindert wird, da sie Ausländer diskriminiere.
  • Der Generalanwalt empfiehlt den Richtern nun, die Klage abzuweisen. Sie beruhe auf einem "grundlegenden Missverständnis" des Begriffs Diskriminierung.
  • Die CSU hatte die Regelung durchgesetzt, derzufolge ab Herbst 2020 Pkw-Fahrer eine Gebühr für die Autobahnnutzung zahlen müssen. Inländische Fahrer sollen aber über die Kfz-Steuer entlastet werden.

Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs hält die geplante Einführung der Pkw-Maut in Deutschland für rechtmäßig. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Regelung in Deutschland eingeführt wird. Der EuGH folgt häufig den Anträgen des Generalanwalts.

Österreich hatte gegen die Maut, die auf Betreiben der CSU eingeführt werden soll, geklagt. Nach Ansicht der Regierung in Wien werden ausländische Autofahrer durch die Abgabe diskriminiert. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.

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Generalanwalt Nils Wahl empfiehlt dem EuGH, die Klage abzuweisen. Der Vorstoß aus Wien, der auch von den Niederlanden unterstützt wird, beruhe "auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs ,Diskriminierung'", heißt es in einer Pressemitteilung. Österreich sei es nicht gelungen, "seinen Standpunkt (...) überzeugend darzulegen".

Die umstrittene Pkw-Maut soll im Herbst 2020 starten. Die CSU hatte heftig dafür geworben und sie schließlich in der großen Koalition durchgesetzt. Autofahrer sollen dann für die Benutzung der Autobahnen Vignetten kaufen, wobei deutsche Fahrzeugbesitzer über die Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Unter anderem dagegen wendet sich Österreich mit seiner Klage.

Höchstpreis von 130 Euro

Generalanwalt Wahl schreibt hingegen, die deutschen Behörden hätten "völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass erstens die Kosten des Autobahnnetzes, die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragen würden, gleichmäßig auf alle Nutzer, einschließlich der Fahrer ausländischer Fahrzeuge, aufgeteilt werden müssten." Er folgt zudem der Argumentation der Bundesregierung, dass die deutschen Autofahrer "einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen".

Der Preis für die Vignetten soll dem CSU-Vorhaben zufolge je nach Dauer und Hubraumgröße variieren. Ausländische Autofahrer haben die Wahl zwischen einer Zehntagesvignette (2,50 Euro bis 25 Euro), einer Zweimonatsvignette (7 bis 55 Euro) und einer Jahresvignette (Höchstpreis von 130 Euro). Deutsche Autofahrer müssen die Jahresvignette erwerben, wenn sie die Autobahnen hierzulande nutzen wollen.

Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Später hatte sie dieses aber wieder eingestellt, weil durch Nachbesserungen Bedenken einer Diskriminierung aufgehoben worden seien.

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