Pflegereform:Tariflöhne für alle Altenpfleger rücken näher

Lesezeit: 2 min

Pflegekräfte sollen künftig "nicht nur das Klatschen in den Ohren, sondern mehr Geld in der Tasche" haben, wenn es nach dem Wunsch des Bundesarbeitsministers geht. (Foto: KAI PFAFFENBACH/REUTERS)

Ein Gesetzentwurf soll die Hindernisse für eine gerechte Bezahlung beseitigen. Er sieht vor, dass jeder Pflegeanbieter Tarifverträgen folgen muss - auch wenn er keinen abgeschlossen hat.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause sieht es ganz danach aus, als könnte es in dieser Legislaturperiode doch noch zu einer Pflegereform kommen. Zumindest liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, der bisherige Differenzen zwischen dem Gesundheits- und dem Arbeitsressort überbrücken könnte. Im Zentrum des Entwurfs für das "Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz" steht ein neuer Anlauf, um eine tarifliche Bezahlung in der Altenpflege sicherzustellen. Finanziert werden sollen die höheren Löhne durch einen Zuschuss des Bundes - und einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose.

Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war der Versuch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag eine bessere Bezahlung von Pflegekräften festzuschreiben. Das aber scheiterte am Ende an den kirchlichen Trägern. Nun soll ein anderer Weg eingeschlagen werden: Laut dem Entwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sollen von September 2022 an Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die ihren Pflegerinnen und Pflegern "eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind".

Alle Nachrichten im Überblick
:SZ am Morgen & Abend Newsletter

Alle Meldungen zur aktuellen Situation in der Ukraine und weltweit - im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Nachrichten-Newsletter bringt Sie zweimal täglich auf den neuesten Stand. Hier kostenlos anmelden.

Pflegeeinrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, sollen sich wiederum entweder an bestehenden Tarifverträgen oder kirchlichen Entgeltvereinbarungen orientieren müssen. Vorgesehen ist zudem ein Anreiz, im Zweifel eher höhere als niedrigere Löhne zu zahlen: Die Pflegekassen sollen nämlich alle tariflichen und kirchlichen Pflegelöhne refinanzieren müssen - und im Fall nicht-tarifgebundener Firmen alle Löhne, die bis zu zehn Prozent über dem regional üblichen Tarifentgeltniveau in der Pflege liegen.

Heil nennt die Bezahlung "eine Frage des Respekts"

"Für mich ist es eine Frage des Respekts, dass die harte Arbeit von Pflegekräften in diesem Land auch ordentlich bezahlt wird", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der SZ. "Wir haben jetzt erreicht, dass es echte Tariflöhne in der Pflege gibt, und zwar ohne Schlupflöcher für die Pflegeanbieter." In Zukunft erhielten "von Flensburg bis München, von Chemnitz bis Aachen" nur die Pflegeeinrichtungen öffentliche Gelder, die ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags entlohnten. Heil sieht damit "eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege" in Gang gesetzt. Die Beschäftigten hätten dann "nicht nur das Klatschen in den Ohren, sondern mehr Geld in der Tasche", darauf komme es an.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dagegen hatte zuvor im Deutschlandfunk lediglich bestätigt, dass es Gespräche innerhalb der Regierung gebe. Man habe "ein gemeinsames Ziel", sagte er. "Wir wollen auch als Lehre aus der Pandemie in der Altenpflege Pflegekräfte regelhaft besser bezahlen, regelhaft nach Tarif bezahlen." Das sei wichtig für die Attraktivität des Berufes. Gleichzeitig aber dürften die Pflegebedürftigen nicht finanziell überfordert werden, das müsse man jetzt "zusammenbringen".

In dem Entwurf sieht dieses Zusammenbringen so aus, dass der Eigenanteil für die reine Pflege künftig begrenzt werden soll. Zur Gegenfinanzierung der höheren Löhne soll stattdessen der Bund der Pflegeversicherung jedes Jahr pauschal eine Milliarde Euro überweisen. Zudem ist eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose vorgesehen - von derzeit 0,25 auf dann 0,35 Beitragssatzpunkte. Konkret würde ihr Beitragssatz zur Pflegeversicherung damit von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Wer Kinder hat, zahlt derzeit 3,05 Prozent. In dem Entwurf wird unter anderem betont, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose, anders als der allgemeine Pflegebeitrag, seit 2005 nicht angehoben worden sei.

Ob das Kabinett schon am Mittwoch der Pflegereform zustimmen wird, wollte Spahns Sprecher am Montagmittag noch nicht bestätigen. Kritik an dem Entwurf kam sowohl von den privaten Pflegeanbietern wie auch von Gewerkschaftsseite. Erstere finden die Regelungen zu strikt, Letztere nicht weitgehend genug.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Altersvorsorge
:Weniger geben, mehr nehmen

Trotz zahlreicher Reformen sinkt das Niveau der Renten in Deutschland stetig ab. Das hat eine ganze Reihe an Gründen.

Von Hendrik Munsberg

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: