Corona:Auf Körperverletzung mit Todesfolge steht eigentlich Gefängnis

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Ohne Nähe geht in der Pflege nichts. Da hat Corona leichtes Spiel. (Foto: Tom Weller/dpa)

Machen sich Pfleger strafbar, wenn sie Covid in ein Heim einschleppen oder es dort durch nachlässiges Tragen der Maske verbreiten? Was Strafverfolger sagen.

Von Nina von Hardenberg und Ronen Steinke, Berlin, Berlin/München

Es ist ein heftiger Vorwurf, dem sich Anfang des Jahres die Mitarbeiter des brandenburgischen Pflegeheims Gut Zeisigberg ausgesetzt sahen: Sie sollten in dem Heim im Landkreis Oder-Spree das Coronavirus verbreitet haben. Dort hatten sich 68 Bewohner infiziert, 15 von ihnen starben. Masken seien nachlässig getragen, Hände zu wenig desinfiziert worden. Ähnliche Anschuldigungen gibt es immer wieder, und für solches Fehlverhalten haben eine Reihe von Staatsanwaltschaften auch schon harte Worte gefunden: Körperverletzung mit Todesfolge. Darauf steht theoretisch Gefängnis.

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