Schwerin:AfD-Meldeportal „Neutrale Schule“ bleibt verboten

Das AfD-Meldeportal "Neutrale Schule", mit dem Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht aufgefordert...

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Schwerin (dpa/mv) - Das AfD-Meldeportal „Neutrale Schule“, mit dem Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht aufgefordert worden waren, bleibt in wesentlichen Passagen verboten. Die AfD scheiterte am Montag beim Verwaltungsgericht Schwerin mit einem Eilantrag gegen Vorgaben des Landesdatenschützers Heinz Müller.

Das Gericht erklärte zu seiner Entscheidung (Az. 1 B 1568/19 SN), die AfD habe mit ihrem Portal personenbezogene Daten erhoben, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgingen. Dies stehe im Widerspruch zu Artikel neun der Datenschutz-Grundverordnung. Benutzer des Portals sollten demnach unter Angabe ihres Namens, der betroffenen Schule und des Schulfachs Vorfälle melden, bei denen sich Lehrer pauschal abwertend gegenüber der AfD oder ihren Positionen äußerten.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.

Die AfD hatte das Meldeportal, das Kritiker als Lehrerpranger bezeichneten, im September freigeschaltet. Der Landesdatenschutzbeauftragte verfügte wenig später unter Androhung eines Zwangsgeldes, dass Textpassagen entfernt werden müssen, in denen Schüler zur Nutzung ermuntert wurden. Die AfD nahm daraufhin das Kontaktformular vom Netz.

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