Parteien - Potsdam:AfD-Fraktion reicht Klage gegen Verfassungsschutzgesetz ein

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Potsdam (dpa/bb) - Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag will den Umgang des Verfassungsschutzes mit ihrer Partei in der Öffentlichkeit juristisch prüfen lassen. Sie will dazu eine Normenkontrollklage gegen das Verfassungsschutzgesetz beim Landesverfassungsgericht einreichen, wie die Fraktion am Freitag mitteilte. Bei der Klage geht es darum, ob das Landesverfassungsschutzgesetz mit dem Landesrecht vereinbar ist.

Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juni zu einem rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt. Die vorherige rote-rote Landesregierung hatte zum Ende ihrer Legislaturperiode Transparenzregeln des Verfassungsschutzgesetz erweitert.

Bei dem abstrakten Normenkontrollverfahren geht es nach Angaben der Fraktion unter anderem um die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Verdachtsfallbearbeitungen. Davor durfte der Fraktion zufolge nur über gesicherte extremistische Bestrebungen berichtet werden und nicht schon lediglich bei einem Anfangsverdacht.

SPD-Generalsekretär Erik Stohn sagte, die AfD jammere, dass die Einstufung der Partei als Verdachtsfall stigmatisierend sei. "Wir nennen es Transparenz." Die AfD beklage nicht, dass sie beobachtet werde, sondern, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Damit würden jetzt wieder Gerichte beschäftigt, was viel Steuergeld koste. "Sie nerven andere, beschäftigen halbe Apparate und beleidigen Menschen", sagte er.

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