München:Grüne: breites Bündnis bei Volksbegehren gegen Flächenfraß

München (dpa) - Bayerns Grüne setzen bei ihrem geplanten Volksbegehren gegen den Flächenverbrauch auf ein breites Bündnis aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Bayern drohe sein Gesicht zu verlieren, wenn immer mehr Gewerbegebiete, Parkplätze und Lagerhallen entstehen, sagte der Landesvorsitzende Eike Hallitzky am Samstag nach einer Sitzung des Landesausschusses der Partei. Darin beschlossen die Grünen wie zuvor angekündigt, ein Volksbegehren gegen den Flächenfraß anzuschieben.

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München (dpa) - Bayerns Grüne setzen bei ihrem geplanten Volksbegehren gegen den Flächenverbrauch auf ein breites Bündnis aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Bayern drohe sein Gesicht zu verlieren, wenn immer mehr Gewerbegebiete, Parkplätze und Lagerhallen entstehen, sagte der Landesvorsitzende Eike Hallitzky am Samstag nach einer Sitzung des Landesausschusses der Partei. Darin beschlossen die Grünen wie zuvor angekündigt, ein Volksbegehren gegen den Flächenfraß anzuschieben.

Landtagsfraktionschef Ludwig Hartmann nannte den zunehmenden Flächenverbrauch das „umweltpolitische Thema unsere Zeit“. Mit dem geplanten Volksbegehren versuchen man, „die Notbremse zu ziehen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dabei sei es immens wichtig, bei dem Projekt starke Partner wie den Bund Naturschutz an der Seite zu haben. Es dürfe nicht bei einem „rein grünen Volksbegehren“ bleiben, betonte Hartmann. Gefragt seien aber auch die Kommunen, die immer neue Gewerbegebiete ausweisen und damit zur Versiegelung der Landschaft beitragen würden, sagte Hartmann. Sein Appell: „Denken bevor der Bagger kommt.“

Nach Ansicht der Grünen sollen künftig pro Tag nur noch 4,7 Hektar Freiflächen in Siedlungs- oder Verkehrsflächen umgewandelt werden dürfen. Derzeit seien es 13,1 Hektar pro Tag. Das entspreche in etwa der Fläche von 18 Fußballfeldern.

Mit einem Volksbegehren können Bürger in Bayern selbst Gesetze initiieren. Dafür müssen allerdings einige Hürden genommen werden: Unter anderem müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in Unterschriftenlisten eintragen, um einen Volksentscheid zu erzwingen.

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