Paragraf 219a:Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab

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Wichtiger Schritt in Richtung Entkriminalisierung: die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. (Foto: Anja Cord/imago/Cord)

Damit soll der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere erleichtert werden. In der Vergangenheit waren Ärztinnen und Ärzte von Gerichten dafür verurteilt worden, dass sie darüber informierten, Abtreibungen vorzunehmen.

Der Bundestag hat die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Damit soll der Zugang zu Informationen über eine Abtreibung für ungewollt Schwangere erleichtert werden. Der bisher geltende Paragraf 219a verbietet es Ärztinnen und Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Zugleich führte er aber auch dazu, dass sie keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. In der Vergangenheit waren Ärztinnen und Ärzte von Gerichten dafür verurteilt worden, dass sie darüber informierten, Abtreibungen vorzunehmen. Der Entwurf der Regierung wurde von der Linken unterstützt, Union und AfD lehnten die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a ab.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus feierte das geplante Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibung als einen "Triumph". Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gestärkt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Paus äußerte sich erleichtert darüber, dass diese Praxis nun der Vergangenheit angehören soll. "Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen", sagte Paus. "Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland - und erst recht für die Frauen in unserem Land." Ungewollt Schwangere könnten sich von nun an darauf verlassen, dass sie "sachkundig beraten und gut unterstützt werden", erklärte die Ministerin. "Ein Schwangerschaftsabbruch sollte kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung", betonte die Ministerin.

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Kommentar von Meredith Haaf

Unter anderem die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hatte sich vor der Abstimmung gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. "Wir wollen keine öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche etwa im Internet oder in Social Media", sagte sie. "Ein ungeborenes Kind besitzt Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an. Das Bewusstsein hierfür geht zunehmend verloren, wenn Praxen und Kliniken damit werben, dass bei ihnen ein Schwangerschaftsabbruch besonders gut durchgeführt werden kann, wie wir es aus anderen Ländern ohne Werbeverbot kennen", so die CDU-Politikerin.

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