Organspendeskandal:Ein Pflaster, aber keine Heilung

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Genauer Blick: Eine Organ-Spende-Box vor dem Bild eines Chirurgen. (Foto: Frank May/dpa)

Der erste Prozess im Göttinger Organspendeskandal ist zu Ende gegangen - mit einem Freispruch. Das ist moralisch schwer zu ertragen. Aber dennoch richtig.

Kommentar von Christina Berndt

Was in den Jahren 2008 bis 2011 am Universitätsklinikum in Göttingen geschehen ist, hat viele Menschen zutiefst verstört. Wochenlang beherrschte das Thema die Nachrichten, als bekannt wurde, dass Ärzte in großem Stil die eigenen Patienten auf der Warteliste für eine Lebertransplantation bevorzugt haben; die Bereitschaft der Bevölkerung, Organe zu spenden, sank dramatisch. Schließlich wurden durch die Manipulationen in Göttingen nicht nur Patienten anderer Transplantationskliniken übervorteilt. Es wurden auch die Spender betrogen, die im Glauben an ein gerechtes System Kranken nach ihrem Hirntod Organe zur Verfügung gestellt haben.

Nun hat der Prozess gegen den Arzt, der in Göttingen die Transplantationschirurgie leitete, geendet - mit einem Freispruch. Menschlich, ethisch, moralisch betrachtet, ist das für Patienten und Organspender ein Schlag ins Gesicht. Zu Recht wollen sie das Leid gesühnt sehen, das den übervorteilten Patienten und ihren Familien angetan wurde. Dass es diese Manipulationen gab, daran besteht schließlich kein Zweifel, und auch daran nicht, dass sie verabscheuungswürdig waren: Die Ärzte in Göttingen und anderswo handelten wohl weniger aus Mitleid mit ihren Patienten als vielmehr aus Ehrgeiz, ihren Ruhm durch eine möglichst hohe Zahl von Transplantationen zu mehren.

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Der Freispruch des Chirurgen ist für die Patienten ein Affront

Es ist der Braunschweiger Staatsanwaltschaft daher hoch anzurechnen, dass sie mit großem Engagement dafür gekämpft hat und noch dafür kämpft, die Verantwortlichen zu bestrafen. Dafür hat sie juristisch schwieriges Terrain betreten, denn sie hat die Manipulationen der Warteliste als versuchten Totschlag bewertet. Das ist zweifelsohne ein schwieriges Konstrukt: Diejenigen Patienten auf der Warteliste, die wegen der Manipulationen übergangen wurden, können nachträglich nicht mehr identifiziert werden. So weiß auch niemand, ob sie überhaupt gestorben sind oder doch noch rechtzeitig ein Organ bekamen. Der Freispruch des Chirurgen ist vor diesem Hintergrund schmerzhaft, aber nachvollziehbar.

Tröstlich ist da nur, dass der Skandal sehr bald zu einer Novelle des Transplantationsgesetzes geführt hat. Manipulationen wie in Göttingen sind seit Sommer 2013 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt und in den Kliniken darf nicht mehr ein Arzt allein darüber entscheiden, welche Patienten er auf die Warteliste für eine Transplantation setzt. Außerdem wird nun regelmäßig überprüft, was die Ärzte in den Transplantationszentren so treiben.

Gleichwohl bleibt das Transplantationssystem willkürlich und undurchsichtig. Dass die Regeln nun besser kontrolliert und Zuwiderhandeln stärker bestraft wird, macht die Regeln an sich nicht besser. Sie werden nach wie vor von der Bundesärztekammer - einem privaten Verein also - mit Willkür erarbeitet und vom Bundesgesundheitsministerium durchgewunken. Das Göttinger Gericht hat ganz zu Recht darauf hingewiesen, dass manche dieser Regeln schlicht gegen die Verfassung verstoßen, da sie Kranke diskriminieren - zum Beispiel solche, die alkoholabhängig sind.

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Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. So werden die Wartelistenmanipulationen bald noch einmal vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Das ist auch dringend nötig: Lebern und damit Lebenschancen dürfen gewiss nicht nach den Vorlieben einzelner Ärzte verteilt werden - aber eben auch nicht nach dem Gutdünken eines Ärztezirkels ohne demokratische Legitimation. Erst wenn die Richtlinien auf den Boden der Verfassung gestellt werden, kann die deutsche Transplantationsmedizin als geheilt angesehen werden.

© SZ vom 07.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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