Von diesem Montag an können Bürgerinnen und Bürger in einem Onlineregister eintragen, ob sie grundsätzlich für oder gegen eine Organspende sind. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden, wie das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mitteilte. Politik und Gesundheitswesen erhoffen sich dadurch mehr Klarheit bei der Frage, wie die Menschen zu einer Organspende stehen.
Letztlich ist das Register auch ein Versuch, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Denn Jahr für Jahr stehen Tausende Schwerkranke in Deutschland auf Wartelisten, um eine Niere oder ein neues Herz zu erhalten. Dabei ist laut Umfragen eine große Mehrheit der Menschen grundsätzlich positiv zum Thema Organspende nach dem Tod eingestellt. Nur eine konkrete Entscheidung - ob dafür oder dagegen - schieben viele immer wieder auf oder halten sie nicht schriftlich fest.
Transplantationsmedizin:Die quälend lange Wartezeit auf eine neue Niere
Tausende Menschen hoffen auf ein Organ - im Schnitt neun Jahre lang. Um das nachhaltig zu ändern, braucht es mehr als eine Gesetzesänderung. Am Klinikum rechts der Isar gibt es trotzdem Erfolgsgeschichten.
Hier soll das Portal nun Klarheit schaffen. In einem zweiten Schritt sollen Kliniken, die Organe entnehmen, vom 1. Juli an im Register Erklärungen suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es dann möglich werden, dass man sich auch einfacher über Apps der Krankenkassen eintragen kann.
Den Organspendeausweis soll das Portal aber nicht ablösen. Eine Entscheidung dokumentieren kann man weiterhin auch auf einem Blatt Papier, in einer Patientenverfügung oder auf Organspendeausweisen, die es in Ämtern, Praxen, Apotheken und zum Herunterladen aus dem Internet gibt. Doch Papiere können verloren gehen oder im Ernstfall nicht zu finden sein. Ein Eintrag im Register sorge da für Klarheit und Sicherheit, argumentiert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das erleichtere es Ärztinnen und Ärzten, eine mögliche Spendebereitschaft schnell und verlässlich zu klären. "Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung." Gibt es keine Erklärung von Verstorbenen, werden nämlich etwa Ehepartner, volljährige Kinder oder Geschwister dazu angesprochen.
Das Register ist Teil eines Gesetzes, das schon 2020 beschlossen wurde
Das Register ist Teil eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 nach einer Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beschlossen hatte. Ziel ist die "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende". Dafür sollen mehr regelmäßige Denkanstöße organisiert werden - und auch leichtere Möglichkeiten, eine Entscheidung zu dokumentieren. Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn nach zehn Jahren verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll im Amt Infomaterial bekommen. Hausärzte und Hausärztinnen sollen Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre ergebnisoffen über Organspenden informieren.
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation. Die Zahl der entnommenen Organe stieg um 8,1 Prozent auf 2877, nämlich 1488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und zwei Därme. Damit Organspenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bestätigen, also den Hirntod.