Oberrabbiner in Berlin:Rabbi Metzger zieht die Grenzen der Beschneidung

Kompromisse? Schwierig, schwierig. Der israelische Oberrabiner Metzger ist nach Berlin gekommen, um die jüdische Beschneidung vor der deutschen Justiz zu retten. Von einer Körperverletzung, wie sie ein Kölner Gericht sah, will er nichts wissen. Stattdessen hat er dem Gesetzgeber einen Vorschlag zur Güte mitgebracht.

Thorsten Denkler, Berlin

Der Mann mit dem großen schwarzen Hut und dem langen weißen Bart ist nicht für Kompromisse nach Berlin gekommen. Wie könnte er auch. Yona Metzger ist seit 2003 Oberrabbiner der Juden in Israel und als eines von zwei Oberhäuptern des jüdischen Glaubens eine weltweit anerkannte Instanz. Religionsführer tun sich schwer mit Kompromissen, wenn es um Fragen des Glaubens geht. Und die Beschneidung von Jungen ist eine elementare Frage seines Glaubens.

Zwei Tage ist er in Berlin. Er hat mit Vertretern der Regierung gesprochen, mit Abgeordneten des Bundestages. Jetzt sitzt er in der Bundespressekonferenz und erklärt den Journalisten, was das Ziel seiner Mission ist: Dass ein jeder seine Religion ohne Beschränkung leben darf. Und dazu zählt für ihn momentan vor allem die Beschneidung von acht Tage alten Jungen.

Seit ein Kölner Gericht vor einigen Wochen in der Beschneidung eine Körperverletzung erkannt und sie als unzulässig gewertet hat, ist eine Debatte um die männliche Vorhaut entbrannt. Geistliche aller Religionen haben sich zu Wort gemeldet, Ärzte, Psychologen, Theologen, Politiker.

Körperliche Unversehrtheit versus freie Religionsausübung

Zuletzt haben die Abgeordneten des Bundestags mit großer Mehrheit entschieden, dass es eine gesetzliche Regelung geben soll, die Beschneidungen grundsätzlich möglich macht. Im Bundesjustizministerium wird derzeit an einem Entwurf gearbeitet. Noch ist offen, wann das Gesetz im Bundestag behandelt werden kann.

Es ist ein juristisch kompliziertes Unterfangen, steht doch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit dem Recht der Eltern auf freie Ausübung ihrer Religion gegenüber.

Rabbi Metzger kann darauf wenig Rücksicht nehmen. Als religiöser Richter, der er in Israel ist, kann er jüdischen Eltern nur empfehlen, sich an das jüdische Recht zu halten. Und das ist zunächst mal eindeutig, wie Metzger referiert: Ein Junge muss acht Tage nach der Geburt von einem ausgewiesenen Beschneider auf natürliche Weise beschnitten werden.

Das umfasst auch das Verbot einer lokalen oder totalen Betäubung des Neugeborenen. Lediglich "ein Tropfen süßer Wein" sei erlaubt, um das Kind zu beruhigen. Manche Beschneider nutzen auch Puder oder Spray um den Schmerz zu lindern. Mehr aber sei eben nicht zulässig. Der Beschneider dürfe dabei zwar Arzt sein, aber ein Arzt, der kein Beschneider sei, sei für die Prozedur nicht zugelassen.

In der Bundestags-Debatte über ein Gesetz, das Beschneidungen ermöglichen soll, legten viele Abgeordnete Wert darauf, dass dem Kind bei der Prozedur keine Schmerzen zugefügt werden dürften. Ohne ärztliche Anästhesie wäre das aber kaum machbar.

Rabbi Metzger sieht da jedoch kein Problem. "Eine Spritze fügt dem Kind mehr Schmerzen zu als die Beschneidung selbst", sagt er. Das sieht mancher Mediziner anders. Allerdings gilt die Frage, wie groß das Schmerzempfinden von Neugeborenen ist, als nicht hinreichend geklärt. Bis in die späten achtziger Jahre galt die Vermutung, ein Säugling verspüre keine Schmerzen. Das gilt inzwischen als widerlegt. Ob aber eine Beschneidung ein Schmerztrauma auslöst, wie manche vermuten, ist umstritten.

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