Muslime und Juden reagieren:Heftiger Widerstand gegen Beschneidungsurteil

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Die religiöse Beschneidung von Jungen sei eine Straftat, urteilte ein Kölner Gericht. 20 muslimische Organisationen fordern vom Bundestag nun eine gesetzlich geschützte Regelung für das Ritual. Der Zentralrat der Juden verlangt eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie dagegen begrüßt das Urteil.

Nach dem umstrittenen Beschneidungsurteil gehen die muslimischen Verbände in die Offensive und prüfen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Darüber berieten derzeit die Unterorganisationen des Koordinationsrates der Muslime (KRM), sagte dessen Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln.

In einer gemeinsamen Erklärung riefen 20 muslimische Organisationen den Bundestag auf, die Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beheben und eine gesetzlich geschützte Regelung für Beschneidungen zu erlassen. Zuvor hatte das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung und damit als Straftat gewertet.

Das Urteil habe "alle Muslime schockiert", heißt es in der Erklärung, die unter anderem von der Türkisch-Islamischen Union Ditib, dem Islamrat und dem Zentralrat der Muslime unterzeichnet wurde.

"Das Urteil verachtet die Religionsfreiheit und nimmt keinerlei Rücksicht auf die seit Jahrtausenden weltweit durchgeführte rituelle Praxis in unterschiedlichen Religionen."

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, verlangt eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland am Ende das einzige Land der Welt sein wird, das die Beschneidung verbietet", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die im Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das rechtskräftige Kölner Urteil ist allerdings nicht für andere Gerichte verbindlich.

KRM-Sprecher Kizilkaya kritisierte, die Rechtsauffassung der Richter führe zu einem "massiven Eingriff in die Religionsfreiheit", von dem "sowohl fromme Muslime als auch säkulare Muslime" betroffen seien. Muslimische Eltern, die die Beschneidung den Angaben zufolge privat finanzieren, stünden nun vor einem Gewissenskonflikt. "Wir wollen keinen Beschneidungs-Tourismus ins Ausland", warnte Kizilkaya. Auch die Ärzte seien verunsichert.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) dagegen nahm das Kölner Urteil "begrüßend zur Kenntnis". "Mit der prinzipiellen Feststellung der Rechtswidrigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Knaben bestätigt das Gericht die von der DGKCH vertretene und viel diskutierte Meinung", erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kinderurologie der DGKCH, Maximilian Stehr, in Stuttgart. Die Entscheidung des Kölner Gerichts gebe Rechtssicherheit und unterstreiche das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, sagte er.

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