NPD:Pastörs verliert Immunität

Verdacht der Hetze gegen Türken und Juden: Der Schweriner Landtag macht den Weg frei für ein Strafverfahren gegen NPD-Fraktionschef Pastörs.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kann das von ihr angestrebte Strafverfahren gegen den NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, aufnehmen. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hob an diesem Donnerstag mit allen Stimmen von SPD, CDU, Linken und FDP die Immunität des 56-Jährigen auf.

Soll gegen Türken und Juden gehetzt haben: Udo Pastörs von der rechtsextremistischen NPD (Foto: Foto: dpa)

Pastörs, der im Frühjahr erfolglos für den Bundesvorsitz der rechtsextremistischen Partei kandidiert hatte, steht im Verdacht der Volksverhetzung. Er soll auf einer Aschermittwochs-Veranstaltung der Saar-NPD Juden und Türken verunglimpft haben.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat daraufhin im März Ermittlungen aufgenommen. Doch bislang schützte die parlamentarische Immunität den NPD-Abgeordneten vor Strafverfolgung und einer möglichen Anklage.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft eine Rede von Pastörs auf einer Kundgebung in Rathenow (Brandenburg) geprüft. Die Justizbehörde leiteten damals aber kein Ermittlungsverfahren ein.

Immer wieder diskriminierende Reden

Der 56-Jährige fällt auch im Schweriner Landtag immer wieder durch Reden auf, in denen er Ausländer und Minderheiten diskriminiert oder die Oder-Neiße-Grenze in Frage stellt.

Das Parlamentspräsidium erteilte ihm laut SPD-Fraktion seit Herbst 2006 mehr als 80 Ordnungsrufe und schloss ihn fünf Mal von Sitzungen aus.

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