Niedriglohn:Arbeitsminister Heil will Mindestlohn von mehr als zwölf Euro

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Arbeitsminister Heil: "Der Mindestlohn soll im Jahr 2022 auf mindestens 12 Euro ansteigen." (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Hubertus Heil macht Vorschläge, wie der Mindestlohn im kommenden Jahr deutlich steigen könnte. Ein Projekt für diese Legislaturperiode ist das aber eher nicht mehr.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Eckpunkte für einen deutlich höheren Mindestlohn vom kommenden Jahr an vorgelegt. Das Mindestlohngesetz solle weiterentwickelt werden, heißt es in dem Vorstoß. "Der Mindestlohn soll im Jahr 2022 auf mindestens 12 Euro ansteigen."

Hinkriegen will der Minister das dadurch, dass die Mindestlohnkommission künftig den Medianlohn berücksichtigen muss. Das ist der Lohn, der die Arbeitnehmerschaft in Deutschland genau in zwei Hälften teil: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger. Künftig soll die Kommission, in der die Sozialpartner sitzen und über die Lohnuntergrenze entscheiden, "den Gesichtspunkt der Armutsgefährdung maßgeblich berücksichtigen". Als armutsgefährdet soll gelten, wer mit einem Vollzeitjob weniger als 60 Prozent des Medianlohns verdient; der Mindestlohn soll also alle Arbeitnehmer künftig über diese Schwelle heben.

Dieser Vorschlag dürfte aber eher kein Projekt mehr für diese Legislaturperiode werden. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass die Union einen solchen Schritt mitgehen würde - und die Zeit bis zur Bundestagswahl wird knapp. Heil setzt daher eher ein Signal für den SPD-Wahlkampf. Das machte am Sonntag auch SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz deutlich. Er mache sich nichts vor, sagte er dem Sender RTL/NTV mit Blick auf den Vorstoß, "mit der jetzigen Regierung wird das nichts werden". Die Erhöhung des Mindestlohns "zunächst auf mindestens zwölf Euro" ist auch Teil des SPD-Wahlprogramms.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,50 Euro in der Stunde; bis Mitte 2022 soll er Stand jetzt in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen. Neben der deutlichen Erhöhung dieser Lohnuntergrenze will Heil auch dafür sorgen, dass Zulagen und Zuschläge - etwa Feiertags- und Sonntagszuschläge, Schmutz- oder Erschwerniszulagen - grundsätzlich nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Schließlich will er noch weniger Ausnahmen vom Mindestlohn zulassen als bislang.

Zu den Eckpunkten gehören neben den neuen Mindestlohnvorschlägen auch ein "Bundestariftreuegesetz": Öffentliche Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen dürften dann nur noch an Firmen vergeben werden, die nach Tarif zahlen.

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