Kiel:Gesetzentwurf für Vollzug der Abschiebehaft vorgestellt

Kiel (dpa) - Anfang 2020 soll in Glückstadt (Kreis Steinburg) eine Abschiebehaftanstalt in Betrieb gehen, die auch die Nachbarländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen können. Dafür muss ein spezielles Gesetz erlassen werden, dessen Entwurf Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Dienstag im Kieler Kabinett vorgestellt hat. Mit den vorgesehenen Regelungen würden die Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen und sachgerechten Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein geschaffen.

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Kiel (dpa) - Anfang 2020 soll in Glückstadt (Kreis Steinburg) eine Abschiebehaftanstalt in Betrieb gehen, die auch die Nachbarländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen können. Dafür muss ein spezielles Gesetz erlassen werden, dessen Entwurf Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Dienstag im Kieler Kabinett vorgestellt hat. Mit den vorgesehenen Regelungen würden die Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen und sachgerechten Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein geschaffen.

Abschiebehaft sei keine Strafhaft, betonte Grote. Ihr Zweck bestehe darin, eine vollziehbare Ausreisepflicht zu sichern. Der Gesetzentwurf enthalte Bestimmungen zum Einschluss, zum Entzug gefährlicher Gegenstände und zu besonderen Sicherungsmaßnahmen wie der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum.

„Der Vollzug von Abschiebungshaft ist in diesem Sinne als ein „Wohnen minus Freiheit“ zu verstehen, sagte Grote nach Angaben seines Ministeriums. Die geplanten Bestimmungen sollten sicherstellen, dass die Abschiebehaft so human wie möglich ausfällt. Als Beispiele nannte Grote die Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung, umfangreiche Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sowie Möglichkeiten, religiöse Betreuung und Angebote zur Freizeitgestaltung in Anspruch zu nehmen.

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