Düsseldorf (dpa) - Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurden Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Sami A. ist derzeit in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind.
Migration:Juristisches Tauziehen um Sami A. geht weiter
Düsseldorf (dpa) - Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurden Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Sami A. ist derzeit in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind.
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