Die Gedanken von CDU-Chef Friedrich Merz zu Flüchtlingen und deren Zahnbehandlungen sind alles anderes als neu. Schon 2015 gab es Befürchtungen, Hunderttausende in Deutschland ankommende Flüchtlinge könnten das System überlasten. Schon damals traf zu, was auch heute für Neuankömmlinge mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus gilt: Sie haben nur Anspruch auf notwendige Versorgung. Und was notwendig ist, entschieden und entscheiden die Zahnärztinnen und Zahnärzte. "Eine Versorgung mit Zahnersatz", erklärte im September 2015 die Bundeszahnärztekammer, erfolge nur, "soweit dies im Einzelfall unaufschiebbar ist". So steht es auch wörtlich im Asylbewerberleistungsgesetz, Paragraf 4.
Zahnmedizinische VersorgungZahn um Zahn, Fakt um Fakt
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Mit Zahlen oder Statistiken lassen sich die Behauptungen von Friedrich Merz zur zahnärztlichen Behandlung Geflüchteter in Deutschland nicht belegen. Auch sonst spricht wenig für seine Thesen.
Von Rainer Stadler
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