Lüneburger Ausschwitz-Prozess:Verurteilter Ex-SS-Mann Gröning bittet um Gnade

Lesezeit: 1 min

Der "Buchhalter von Auschwitz" genannte Gröning hatte eingeräumt, in dem KZ Geld aus dem Gepäck der Opfer gezählt und weitergeleitet zu haben. (Foto: Tobias Schwarz/dpa)
  • Ex-SS-Mann Oskar Gröning soll bald seine Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen antreten.
  • Das niedersächsische Justizministerium bestätigt nun, dass Gröning ein Gnadengesuch eingereicht hat.
  • Der Schritt ist für den 96-Jährigen die letzte Möglichkeit, einen Antritt der Haftstrafe juristisch abzuwenden.

Der im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums auf SZ-Anfrage.

Der Schritt ist für den 96-jährigen Gröning die letzte Möglichkeit, einen Antritt der Haftstrafe juristisch abzuwenden. Das Gesuch wurde nun an die Staatsanwaltschaft Lüneburg zur weiteren Entscheidung weitergeleitet. Bis wann diese entscheiden wird, ist nicht bekannt. "Eine aufschiebende Wirkung, etwa um den Haftantritt zu verhindern, hat ein Gnadengesuch nicht", stellt das Justizministerium in Hannover klar. Falls Gröning seine Haftstrafe antreten muss, soll er in Uelzen untergebracht werden.

KZ Theresienstadt
:Was Fußball im KZ bezwecken sollte

František Steiner hat ein wenig beachtetes Thema der NS-Zeit recherchiert - die Fußballspiele im KZ Theresienstadt und das zynische SS-Kalkül dahinter.

Rezension von Thomas Urban

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der von Journalisten "Buchhalter von Auschwitz" genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016. Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Beschwerde ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Der Jurist hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig.

Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht. Grönings Haft könne jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern.

© SZ.de/dpa/lalse - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

KZ Auschwitz: Zeitzeugin Miková
:"Frau mit Brille? Ins Gas!"

Transport im Viehwaggon, Fleischgeruch in der Luft, Selektion mit Doktor Mengele: Holocaust-Überlebende Lisa Miková erinnert sich an das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.

Protokoll: Oliver Das Gupta, Prag

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: