Süddeutsche Zeitung

Lüneburger Ausschwitz-Prozess:Verurteilter Ex-SS-Mann Gröning bittet um Gnade

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Der im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums auf SZ-Anfrage.

Der Schritt ist für den 96-jährigen Gröning die letzte Möglichkeit, einen Antritt der Haftstrafe juristisch abzuwenden. Das Gesuch wurde nun an die Staatsanwaltschaft Lüneburg zur weiteren Entscheidung weitergeleitet. Bis wann diese entscheiden wird, ist nicht bekannt. "Eine aufschiebende Wirkung, etwa um den Haftantritt zu verhindern, hat ein Gnadengesuch nicht", stellt das Justizministerium in Hannover klar. Falls Gröning seine Haftstrafe antreten muss, soll er in Uelzen untergebracht werden.

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der von Journalisten "Buchhalter von Auschwitz" genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016. Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Beschwerde ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Der Jurist hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig.

Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht. Grönings Haft könne jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern.

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