Gesundheitswesen:Telefonische Krankschreibung für Eltern kranker Kinder ab kommender Woche

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Bereits im Oktober hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach Erleichterung für die Pflege kranker Kinder zu Hause angekündigt (Foto: Mike Schmidt/IMAGO)

Die Regelung soll von 18. Dezember an gelten. Dadurch sollen vor allem die Arztpraxen entlastet sowie Ansteckungsrisiken verringert werden.

Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne zusätzlichen Praxisbesuch bekommen. Möglich sein soll dies ab 18. Dezember, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervorgeht.

Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen. "Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten", sagte ein GKV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen.

Im Oktober hatte der Minister Erleichterungen für die Pflege kranker Kinder zu Hause angekündigt. Der Bild am Sonntag sagte er damals, Eltern sollten nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, für ein Attest zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. "Das ist unsinnige Bürokratie und belastet Mütter und Väter. Wir können den Eltern da vertrauen."

Erst ab dem vierten Krankheitstag soll der Arztbesuch notwendig sein, so der Minister. Greifen solle die Änderung "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison". Während der Corona-Pandemie waren die Kinderkrankentage auf 30 Arbeitstage pro Jahr und Elternteil erhöht worden. Für die Jahre 2024 und 2025 soll dann nur noch ein Anspruch von 15 Tagen je Elternteil oder 30 Tage für Alleinerziehende bestehen.

Generell gilt seit vergangener Woche, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu bekommen. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Für eine Folgebescheinigung muss man in die Praxis. Wurde die erste in der Praxis ausgestellt, ist die Folgebescheinigung auch per Telefon möglich. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.

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