Gesundheitswesen:Telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich

Lesezeit: 1 min

Ab sofort wieder möglich: sich die Arbeitsunfähigkeit bei leichten Krankheiten telefonisch feststellen zu lassen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Eine Regel, die während der Corona-Pandemie schon einmal übergangsweise galt, ist jetzt auf eine dauerhafte Grundlage gestellt worden. Die Ärzteschaft ist erleichtert, die Arbeitgeber sind eher skeptisch.

Sich eine AU - eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also - ausstellen lassen und dem Arbeitgeber vorlegen, das geht künftig bei einfachen Erkältungskrankheiten auch ohne in die Arztpraxis zu kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat auf seinem Treffen am Vormittag die Änderung einer Richtlinie beschlossen und damit die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung geschaffen.

Eine entsprechende Sonderregel gab es während der Corona-Pandemie schon einmal. Allerdings war sie im April ausgelaufen. Ärzteverbände hatten seitdem mehrfach eine dauerhafte Lösung gefordert. Im Sommer erteilte der Bundestag dem Gemeinsamen Bundesausschuss den gesetzlichen Auftrag, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung in die Wege zu leiten. Das ist nun geschehen, und - anders als sonst bei Beschlüssen des Gremiums - ist die Änderung ab sofort, also vom 7. Dezember an, gültig. Das Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss den Beschluss zwar noch prüfen, das gilt aber als Formsache.

Alle Nachrichten im Überblick
:SZ am Morgen & Abend Newsletter

Alles, was Sie heute wissen müssen: Die wichtigsten Nachrichten des Tages, zusammengefasst und eingeordnet von der SZ-Redaktion. Hier kostenlos anmelden.

Allerdings gibt es ein paar Bedingungen. Patientinnen und Patienten, die die telefonische Krankschreibung nutzen wollen, dürfen nur leichte Krankheitssymptome haben und müssen in der betreffenden Arztpraxis schon bekannt sein.

Markus Beier, der Chef des Hausärzteverbandes, erklärte am Morgen im Deutschlandfunk, dass die telefonische Krankschreibung zum Beispiel dann zur Anwendung kommen könne, wenn "die Nase läuft und der Kopf etwas drückt". Praktisch werde dies vermutlich so ablaufen, dass jemand beim Empfang anrufe und dann vom Arzt zur Abklärung zurückgerufen werde. Bei schwereren Symptomen sollten Patienten aber auch künftig in die Praxis kommen, sagte Beier.

Die Reaktion der Ärzteschaft auf die Entscheidung ist positiv. Die telefonische Krankschreibung helfe den Patientinnen und Patienten und das Missbrauchspotenzial sei gering, sagt Hausärzteverbandschef Beier. Die Abläufe in den Hausarztpraxen, die derzeit "am Limit" seien, würden erheblich vereinfacht. Das sei angesichts der vielen Kranken derzeit und der Probleme mit der nur schleppend verlaufenden Digitalisierung im Gesundheitswesen auch dringend nötig. "Wir brauchen Zeit für die wirklich Kranken", sagte Beier.

Auch Lauterbach begrüßt den Beschluss des Gremiums. "So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig", sagte der Minister.

Kritischer sind die Arbeitgeber. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, sieht die telefonische Krankschreibung als Maßnahme, die den Betriebsfrieden in den Unternehmen "erheblich herausfordert", wie er dem Deutschlandfunk sagte.

© SZ/SZ/dpa/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusGesundheitspolitik
:Hat sich Lauterbach zu viel vorgenommen?

Der Bundesgesundheitsminister hat große Mühe, die Länder von seiner Krankenhausreform zu überzeugen. Aber auch mit Apothekern, Kassenärzten und Zahnmedizinern liegt er über Kreuz.

Von Angelika Slavik

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: