Schwerin:Streit um Düngemitteleinsatz Thema im Landtag

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Die CDU-Fraktion im Schweriner Landtag dringt auf eine rechtskonforme Düngeverordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Um den Bauern im Land Rechtssicherheit zu...

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Schwerin (dpa/mv) - Die CDU-Fraktion im Schweriner Landtag dringt auf eine rechtskonforme Düngeverordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Um den Bauern im Land Rechtssicherheit zu geben, solle diese rasch vorgelegt und schon zu Beginn der Düngeperiode im Februar 2022 in Kraft treten, heißt es in einem Antrag der Oppositionspartei für die am Mittwoch beginnende Landtagssitzung. Die Verordnung regelt den Einsatz von Dünger auf Agrarflächen und soll das Grundwasser vor zu hohen Nitrateinträgen schützen. Die bisherigen, von den Landwirten massiv kritisierten Vorschriften waren Anfang November vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald gekippt worden.

„Landwirten ist nicht daran gelegen, das Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern mit Nitrat zu belasten. Sie wollen, dass die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten und die damit einhergehenden Beschränkungen auf einer sachlich fundierten Basis erfolgen“, erklärte der CDU-Abgeordnete Thomas Diener.

Er teile die Sorge vieler Bauern, dass die Einschränkungen für die Düngergabe auf Grundlage fragwürdiger Messungen erfolgten. Die Auswahl der Messstellen entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, was durch die Richter bestätigt worden sei. „Nur wenn klar nachgewiesen werden kann, dass die Düngung vor Ort zur Eutrophierung des Grundwasserkörpers geführt hat, sind solche Beschränkungen akzeptabel“, betonte Diener. Nicht bedarfsgerechte Nährstoffversorgung schränke das Pflanzenwachstum ein und schmälere die Erträge.

Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hatte das Urteil des Oberlandesgerichts als Pyrrhussieg der klagenden Landwirte bezeichnet. Die vom Gericht kritisierte Regelung habe dazu gedient, Beschränkungen beim Düngemitteleinsatz stärker regionalisieren zu können. Dies sei nun nicht mehr möglich. Die sogenannten roten Gebiete mit um 20 Prozent verringertem Düngereinsatz müssten neu ausgewiesen werden. Statt 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche könnten dies künftig bis zu 85 Prozent sein.

© dpa-infocom, dpa:211212-99-352548/2

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