Erfurt:Teil-Lockdown gilt am Montag: Neue Verordnung fast fertig

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Eine neue Corona-Sonderverordnung, die das Herunterfahren weiter Teile des öffentlichen Lebens in Thüringen regelt, soll am Sonntag veröffentlicht werden. Das...

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Erfurt (dpa/th) - Eine neue Corona-Sonderverordnung, die das Herunterfahren weiter Teile des öffentlichen Lebens in Thüringen regelt, soll am Sonntag veröffentlicht werden. Das kündigte das Sozialministerium am Freitag in Erfurt an. Die neuen Regeln würden dann, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, von Montag (2. November) an gelten.

Thüringen werde sich grundsätzlich an die Vereinbarungen mit der Schließung der Gastronomie, vieler Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie strenger Kotaktbeschränkungen halten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Neu aufgenommen sei ein Mitwirkungsrecht des Landtags.

Es gebe voraussichtlich aber einige Anpassungen zu den bundesweiten Regeln. Derzeit werde unter anderem noch geprüft, ob Zoos und Tierparks weiterhin öffnen könnten, der Schwimmunterricht in öffentlichen Hallenbädern weitergehen oder Museen weiter Besucher empfangen könnten, sagte der Sprecher.

Neu sei in der Verordnung ein Parlamentsvorbehalt. Erstmals bestehe damit bei einer Thüringer Corona-Verordnung die Möglichkeit, dass der Landtag Änderungen vornehmen könne. Damit reagiert das Ministerium auf die in Thüringen seit Wochen geführte Debatte, dass Einschränkungen von Grundrechten der Menschen nicht nur per Verordnung ohne Beteiligung des Landtags beschlossen werden könnten. CDU-Fraktionschef Mario Voigt begrüßte, dass das Parlament jetzt ein Wort mitzureden habe, welche Regeln gelten. „Das ist etwas, was wir lange gefordert haben.“

Pläne, eine Landtagssondersitzung am Sonntag einzuberufen, waren geplatzt. Der Landtag tritt damit wie geplant und von der CDU-Fraktion vor geraumer Zeit beantragt, am Dienstag zusammen. Dann gilt die Sonderverordnung allerdings bereits.

Nach einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Verordnungsentwurf soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit von Montag an auf Angehörige des eigenen Haushalts und maximal eines weiteren Haushalts mit insgesamt höchstens zehn Personen beschränkt werden.

Geschlossen werden unter anderem Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen sowie Kinos, aber auch Messen, ausgenommen Fachmessen ohne Freizeitzweck. Die Schließung soll außerdem für Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Bordelle gelten. Betroffen sind ebenso Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen sowie Kosmetikstudios.

Offen bleiben Schulen, Kitas, der Handel sowie Friseursalons.

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