Erfurt:Rot-Rot-Grüner Gesetzesvorschlag zu Wahlrecht für Behinderte

Erfurt (dpa/th) - Menschen, die aufgrund einer Behinderung umfassend betreut werden, sollen nach Willen der Rot-Rot-Grünen Landtagsfraktionen künftig auf kommunaler und Landesebene wählen dürfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle während der kommenden Landtagssitzung beraten werden, teilte die behindertenpolitische Sprecherin der Linke-Landtagsfraktion, Karola Stange, am Sonntag mit.

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Erfurt (dpa/th) - Menschen, die aufgrund einer Behinderung umfassend betreut werden, sollen nach Willen der Rot-Rot-Grünen Landtagsfraktionen künftig auf kommunaler und Landesebene wählen dürfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle während der kommenden Landtagssitzung beraten werden, teilte die behindertenpolitische Sprecherin der Linke-Landtagsfraktion, Karola Stange, am Sonntag mit.

Stange sagte, mit dem entsprechenden Gesetz könnten Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. „Auch Menschen in vollständiger gesetzlicher Betreuung für alle ihre Angelegenheiten haben das Menschenrecht, ihre politische Meinung durch ihre Wahlentscheidung zu manifestieren“, sagte Stange. Wichtig sei dabei, dass Betroffene vor Wahlen etwa mit Broschüren in leicht verständlicher Sprache informiert werden.

Zuletzt hatte etwa die Vorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Zulassung von Menschen mit Behinderung zu Wahlen gefordert. Mehrere Zehntausende Menschen mit Behinderung, denen ein gesetzlicher Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt wurde, sind in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen.

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