Erfurt:Ja zu Stasi-Überprüfung von Abgeordneten - Details strittig

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Abgeordnete und Landesregierung sitzen im Plenarsaal. (Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Die Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit soll auch 30 Jahre nach der deutschen...

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Erfurt (dpa/th) - Die Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit soll auch 30 Jahre nach der deutschen Einheit weitergehen. Dafür sprachen sich am Donnerstag alle sechs Fraktionen im Thüringer Landtag aus. Die Überprüfung wird seit Anfang der 1990er Jahre praktiziert - die bisherige Regelung lief jetzt aber aus. Sie soll ersetzt werden.

Die oppositionelle CDU-Fraktion sowie die rot-rot-grüne Regierungskoalition legten dem Parlament dafür entsprechende Gesetzentwürfe vor. Sie wurden einstimmig zur weiteren Beratung in die Landtagsausschüsse überwiesen.

Redner machten das gemeinsame Anliegen deutlich, verwiesen aber auf Klärungsbedarf in einer Vielzahl von Detailfragen. So will die CDU die Stasi-Überprüfung dauerhaft regeln und erweitern, den Koalitionsfraktionen geht es um eine Verlängerung der Überprüfung bis zum Jahr 2030 oder 2035. „Wir sollten die Laufzeit so wählen, dass mit Sicherheit keine möglichen Täter von damals im Parlament sitzen“, sagte der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung.

Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, erklärte, es sollte eine Regelung getroffen werden, „die sich mindestens an der Frist des Stasi-Unterlagengesetzes bis 2030 orientiert. Politisch Verfolgte würden bei Anträgen auf Rehabilitierung schließlich auch auf die Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit geprüft.

Die CDU-Fraktion plädiere für eine dauerhafte Regelung im Abgeordnetengesetz, sagte der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner. Schließlich würden die Stasi-Akten - 111 Kilometer gebe es insgesamt - immer weiter aufgearbeitet. „Daraus ergibt sich, dass es neue Informationen gibt.“ Zudem solle die Überprüfung auch auf Personen ausgedehnt werden, die gegenüber der Staatssicherheit „rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren“. Außerdem poche die CDU-Fraktion bei einem gesicherten positiven Befund auf einer Erklärung, dass der betroffene Abgeordnete das Ansehen des Landtags belaste.

Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sein kein Gegenentwurf zu dem der CDU, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich. Diskutiert werden solle unter anderem darüber, ob nur die vor dem 1. Januar 1970 geborenen Abgeordneten überprüft werden sollten, wie es bisher gewesen sei. Das gelte auch für die neue Tätergruppe, die die CDU mit den Weisungsbefugten einführen wolle.

Die AfD-Abgeordnete Corinna Herold plädierte für eine Erweiterung auf „Schreibtischtäter.“ Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Robert-Martin Montag, sagte, es gehe nicht darum, Menschen wegen Fehlern ihr ganzes Leben lang zu verdammen. „Aber es geht um Aufklärung und Transparenz.“

In der Vergangenheit hatte es sehr wenige Fälle gegeben, bei denen die Stasi-Überprüfung Ergebnisse brachte. Dazu gehörte ein Abgeordneter der Linken, der dem Parlament jetzt nicht mehr angehört. Er hatte seine Stasi-Vergangenheit auch selbst öffentlich gemacht.

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