Abstimmung im Landtag:Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen soll wegfallen

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Wolken ziehen über Windräder zur Stromerzeugung. Die Windenergienutzung soll in Nordrhein-Westfalen einen Schub bekommen. (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Windkraft soll in NRW einen Schub bekommen. Für den Ausbau müssen aber noch einige Hindernisse aus dem Weg geschafft werden. Eine wichtige Entscheidung steht in dieser Woche an.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein jahrelanges Streitthema beim Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen soll in dieser Woche aus dem Weg geräumt werden. Der Landtag will am Donnerstag abschließend über die Abschaffung der pauschalen 1000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abstimmen. Die entsprechende Änderung des Baugesetzbuches steht als letzter Tagesordnungspunkt am Abend auf dem Programm des Plenums.

Vorgelegt haben den Gesetzentwurf die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Die Zustimmung zu dem vor allem in der CDU lange umstrittenen Wegfall des 1000-Meter-Mindestabstands gilt daher als sicher. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde diese Regel bereits gekippt.

Der Mindestabstand zwischen Windanlagen und Wohngebieten behindert nach Ansicht von Umweltverbänden den Ausbau der Windenergie. Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in dieser Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden.

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts NRW sichern und einen wichtigen Beitrag zu einem sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz leisten, heißt es im schwarz-grünen Gesetzentwurf. Dabei komme der Windenergie eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbau könne jedoch nur erfolgreich sein, „wenn die Akzeptanz für diesen bei den Menschen im gesamten Land erhalten bleibt und weiter steigt“.

Doch genau um die Unterstützung der Menschen für die Windkraft fürchtet die oppositionelle FDP, wenn Windräder künftig näher an Wohngebieten gebaut werden. „Der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern schafft Akzeptanz und Rechtssicherheit“, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne. „Das Problem beim Windenergieausbau ist nicht der 1000-Meter-Abstand, sondern die Bürokratielast.“ Es sei nicht akzeptabel, dass Investoren fast zwei Jahre bräuchten, um ein Windrad zu planen und die nötigen Genehmigungen zu besorgen, kritisierte er.

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte die Streichung der Abstandsregel hingegen. „Der Wegfall ermöglicht zusätzliche Standorte und sorgt für weitere Dynamik beim Windkraftausbau“, sagte NRW-Chef Carsten Liedtke.

Die schwarz-grüne Landesregierung rechnet angesichts kräftig gestiegener Genehmigungszahlen für neue Anlagen mit einem Schub für die Nutzung von Windenergie in NRW. Bereits im ersten Halbjahr 2023 war laut Wirtschaftsministerium eine höhere Windenergieleistung mit neuen Anlagen genehmigt worden als im gesamten Vorjahr.

Demnach sind schon in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 178 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 910 Megawatt in NRW genehmigt worden. Im Vorjahr waren es 186 genehmigte Anlagen mit insgesamt 869 Megawatt Leistung.

Um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, hatte das NRW-Kabinett im Juni auch den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Weg gebracht. Denn bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche (61.400 Hektar) für Windenergie ausweisen. Das Land will dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. Der LEP mit Flächenvorgaben für den Windkraftausbau für sechs Regionen soll im Frühjahr 2024 in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:230821-99-902679/3

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