Gesundheitspolitik:Krankenhausreform nimmt Gestalt an

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Die Reform werde die Kliniklandschaft deutlich verändern, glaubt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. (Foto: Felix Müschen/dpa)

Das Ministerium von Gesundheitsminister Lauterbach hat einen Gesetzentwurf erarbeitet: Wie erwartet sollen Kliniken für das Vorhalten von Leistungen vergütet und dabei mit Millionensummen gefördert werden. Die Umsetzung bleibt umstritten.

Die Pläne für die Klinikreform in Deutschland werden konkreter: Das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Referentenentwurf erarbeitet. Die Reform soll eine neue Vergütungsmethode einführen. Krankenhäuser sollen dann nicht mehr aus Umsatzgründen möglichst viele Patientinnen und Patienten behandeln.

Heute bekommen die meisten Kliniken pro Behandlungsfall einen pauschalen Betrag. Diese Fallpauschalen sollen gesenkt werden. Im Gegenzug soll es feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik geben. Künftig sollen die Klinken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Innere Medizin und Chirurgie sollen in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein

Zu den Kosten heißt es im Gesetzentwurf: "Ab 2025 entstehen jährliche Mehrausgaben in Höhe von 378 Millionen Euro für Zuschläge zur Pädiatrie und Geburtshilfe, die ab 2027 um weitere 327 Millionen Euro für weitere vorgesehene Zuschläge jährlich aufwachsen." Vom Jahr 2027 an sollen Krankenhausstandorte Extra-Fördergeld für die Bereitstellung von Kindermedizin-Stationen (288 Millionen Euro), Geburtshilfestationen (120 Millionen Euro), Schlaganfallstationen (35 Millionen Euro) und Intensivstationen (30 Millionen Euro) erhalten. Für die Krankenhausplanung sind die Bundesländer zuständig. Sie sollen darüber entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen anbieten soll und welche nicht.

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Künftig sollen sich Patientinnen und Patienten online einen Überblick über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern verschaffen können.

Auch die Entfernung zum nächstgelegenen Krankenhaus ist Thema im Referentenentwurf. Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie sollen in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Bei der Planung soll aber auch die Zahl der Einwohner berücksichtigt werden, die von längeren Fahrzeiten betroffen wären, falls es in ihrem Gebiet keine entsprechenden Leistungen gibt.

Zuletzt hatte es geheißen, dass der Gesetzentwurf am 24. April im Kabinett beschlossen werden soll. Nach Lauterbachs Worten sollen "große Qualitätsdefizite" durch mehr Spezialisierung vermindert werden. So werde heute ein Drittel der Krebsbehandlungen in jenen zwei Dritteln der deutschen Kliniken vorgenommen, die sich darauf mangels Erfahrung gar nicht gut verstünden. Die Reform werde die Kliniklandschaft deutlich verändern, sagt Lauterbach. Bislang gebe es überversorgte Städte und unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen. In den Bundesländern und bei Fachverbänden gibt es indes noch erhebliche Vorbehalte gegenüber der Reform.

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