Kommunen - Simmern (Hunsrück):Weiterer Landrat geht gegen eigene Corona-Verfügung vor

Bitburg
Marlon Bröhr (CDU), Landrat im Rhein-Hunsrück-Kreis. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Simmern (dpa/lrs) - Neben dem Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit (Freie Wähler) ist auch sein Rhein-Hunsrück-Amtskollege Marlon Bröhr (CDU) als Privatperson gegen eine eigene Corona-Regelung vorgegangen. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hatte Bröhr in einem Eilverfahren Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung eingelegt, die er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis vorerst bis zum 20. April verfügt hatte.

Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten - daraufhin wurde Bröhr nach eigener Aussage in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium zu der Ausgangsbeschränkung verpflichtet. Demnach dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.

Bröhr sagte: "Da wird eine rote Linie überschritten." Die Ausgangsbeschränkung sei nicht zweckmäßig. Im ländlich geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis sei bislang keine einzige Corona-Infektion in der Nacht nachgewiesen worden - die Ansteckungen passierten tagsüber. Das Verwaltungsgericht Koblenz rechnete nach Mitteilung vom Montag "in naher Zukunft" mit einer Entscheidung.

Bröhrs Amtskollege Streit, Freie-Wähler-Fraktionschef im Mainzer Landtag, war kürzlich als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Eifelkreis Bitburg-Prüm im Eilverfahren gescheitert (Az. 6 L 1219/21.TR). Das Verwaltungsgericht Trier befand aber nach eigenen Angaben, ob die Beschränkung insgesamt rechtmäßig und verhältnismäßig sei, könne angesichts der komplexen Fragen erst in einem späteren Hauptsacheverfahren geklärt werden. Streit kündigte eine Beratung mit seinem Anwalt an zur Frage, ob er Beschwerde gegen den gerichtlichen Beschluss im Eilverfahren einlegen werde.

So oder so: Ab diesem Dienstag (13. April) tritt die Allgemeinverfügung mitsamt nächtlicher Ausgangsbeschränkung wieder außer Kraft, wie der Eifelkreis am Montag mitteilte. Grund sei ein Rückgang der Sieben-Tage-Inzidenz, die nun wieder zwischen 50 und 100 liege. Tankstellen und Lebensmittelmärkte müssten dann nicht mehr um 21 Uhr schließen. Außerdem dürfe der Einzelhandel je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder einem Kunden Zugang gewähren, hieß es. Die Regeln sollten zunächst bis 23. April gelten.

© dpa-infocom, dpa:210412-99-172897/3

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