Oberhausen:Treffen verhindern: Mehr Städte mit Ausgangsbeschränkungen

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Ein Abstrichstäbchen wird in einer ambulanten Corona-Test- Einrichtung gehalten. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

An weiteren Orten in Nordrhein-Westfalen dürfen die Menschen nachts nur noch aus wichtigen Gründen vor die Tür. Mit Oberhausen hat am Dienstag die erste...

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Oberhausen/Euskirchen/Minden (dpa/lnw) - An weiteren Orten in Nordrhein-Westfalen dürfen die Menschen nachts nur noch aus wichtigen Gründen vor die Tür. Mit Oberhausen hat am Dienstag die erste Ruhrgebietsstadt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt. Die angekündigte Verschärfung der Maßnahmen trat nach Veröffentlichung einer entsprechenden Verfügung im Amtsblatt in Kraft. Auch im Kreis Euskirchen ist der Aufenthalt zwischen 22.00 und 5.00 Uhr außerhalb der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt - etwa auf dem Weg zu Arbeit. So sollen Partys, Treffen und lose Verabredungen reduziert werden, heißt es in der Verfügung des Kreises.

Minden-Lübbecke hatte eine solche Maßnahme zunächst nur auf besondere Hotspots im Kreisgebiet begrenzt, will sie aber ab Mittwoch auf das gesamte Kreisgebiet ausweiten, sofern das Land zustimmt. Auch die Städteregion Aachen hat dem Land eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr vorgeschlagen, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Eine Entscheidung darüber wurde bis spätestens Mittwoch erwartet. Ähnliche Ausgangsbeschränkungen haben bereits Solingen, die Kreise Düren und Lippe verhängt.

Hintergrund sind in allen Fällen bedenklich steigende Zahlen bei Corona-Neuinfektionen: Oberhausen erreichte am Dienstag laut Robert Koch-Institut (RKI) mit 341,6 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen den höchsten Wert in NRW. Der neue Maßnahmenkatalog für das Stadtgebiet sieht nun unter anderem „eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Folgetag“ vor, wie aus der Verfügung hervorgeht. Dadurch sollen „private Treffen und Feiern im Familien- und Freundeskreis streng limitiert und zugleich private Zusammenkünfte verhindert werden“, hieß es zur Begründung. Auch Fremde dürfen sich nach 21.00 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund im Stadtgebiet aufhalten.

„Der Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe“, so die Stadt. Zu den Ausnahmen gehören das „Versorgen von Tieren“ - also Gassi gehen -, sowie Arztbesuche, der Einkauf von Lebensmitteln oder berufliche Gründe. Für Heiligabend, die Weihnachtsfeiertage und die Silvesternacht gelten andere Zeiten.

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